
Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt
Die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten und individueller Lebensentwürfe gehört zu einem modernen und weltoffenen Thüringen.
Akzeptanz fördern und Vielfalt leben heißt für das Team der Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) zu einem gesellschaftlichen Klima beizutragen, in dem die Gleichberechtigung aller Lebensweisen als Ausdruck der Menschenwürde selbstverständlich ist.
Das Landesprogramm
Homo-, Bi- und Transsexuelle sowie intergeschlechtliche Menschen sollen in Thüringen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt leben können und weder im Alltag noch durch Verwaltungshandeln benachteiligt werden. Ausgrenzungen, Beleidigungen und Gewalt gegenüber anders Lebenden und Liebenden müssen der Vergangenheit angehören. Dies erfordert gemeinschaftliches Engagement und die Förderung von Zivilcourage.
In einem offenen Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen wurde deshalb ein umfassendes Programm mit Zielen und Maßnahmen, das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt, für Thüringen erarbeitet und wird seit 2018 umgesetzt.

Veranstaltungen und Medieninformationen zum Thema
Entschädigung Homosexueller nach dem StrRehaHomG: Antragsfrist verlängert bis 21. Juli 2027
Homosexuelle Menschen, die
- nach den §§ 175, 175a StGB bzw. § 151 StGB-DDR verurteilt worden waren oder
- die strafrechtlich verfolgt wurden, ohne dass es zu einem Urteil kam oder
- die unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Verboten unter außergewöhnlich negativen Beeinträchtigen (z.B. berufliche oder gesundheitliche Nachteile) zu leiden hatten
können bis zum 21. Juli 2027 beim Bundesamt für Justiz eine Entschädigung beantragen.
Bundesamt für Justiz
Referat III 6
53094 Bonn
Tel.: 0228 99 410-40
Fax: 0228 99 410-5050
E-Mail: rehabilitierung@bfj.bund.de
www.bundesjustizamt.de/rehabilitierung
Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V (BISS) bietet über die kostenfreie Hotline 0800 – 175 2017 (Mo-Fr 11 Uhr bis 16 Uhr) Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung an. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter https://schwuleundalter.de/entschaedigung-und-rehabilitierung/ .
Hintergrund
„Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in unterschiedlicher Weise in der Zeit von 1945 bis 1994 nach den Paragrafen 175, 175a StGB bzw. 151 StGB-DDR unter Strafe gestellt. Dieses Verbot war aus heutiger Sicht in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig.
2017 hob der Gesetzgeber deshalb auf dieser Grundlage ergangene strafrechtliche Urteile auf. Zugleich erhielten betroffenen Männer und Frauen wegen ihrer Verurteilung und einer etwa erlittenen Freiheitsentziehung einen Entschädigungsanspruch. […] Grundlage ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG).
Zunächst waren nur jene Betroffene entschädigungsberechtigt, die für ihre Handlungen strafgerichtlich verurteilt worden waren. Bald wurde allerdings klar: Auch wer nicht bestraft wurde, war unter Umständen gestraft. Denn nicht gegen wenige war auch ohne anschließende Verurteilung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder Untersuchungshaft angeordnet worden, infolgedessen die Betroffenen beispielsweise ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstelle verloren hatten oder - zum Teil bis heute – unter psychischen oder körperlichen Folgen litten bzw. leiden. Aus diesem Grund entschied sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für eine Erweiterung der Entschädigungsberechtigung durch eine Richtlinie: Seit dem 13. März 2019 werden nun auch jene Betroffene entschädigt, die strafrechtlich verfolgt wurden, ohne dass es zu einem Urteil kam, oder die unabhängig von einer Strafverfolgung im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Verboten unter außergewöhnlichen negativen Beeinträchtigungen – beispielsweise beruflichen oder gesundheitlichen Nachteilen - zu leiden hatten.“
(Quelle: Pressemitteilung Nr. 21 des Bundesamtes für Justiz vom 13.09.2021)
Eröffnung Queeres Zentrum in Erfurt
Die Johannesstraße 52 in Erfurt beherbergt seit September 2021 die erste zentrale Anlaufstelle für lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) – das Queere Zentrum Erfurt (QZ). Am 19. Oktober 2021 wurde das QZ nun auch feierlich mit Gästen aus Politik, Verwaltung, Interessierten und Engagierten eröffnet. Die Arbeitsschwerpunkte des Queeren Zentrums sind Beratung und Bildung. Das QZ ist auch Begegnungsort für verschiedene queere Gruppen. Das Angebot steht allen Menschen in Thüringen zur Verfügung.
Queeres Zentrum Erfurt
Johannesstraße 52
99084 Erfurt
info@queeres-zentrum-erfurt.de
0361/ 213 468 40
www.queeres-zentrum-erfurt.de (externer Link)
Ebenfalls unter dem Dach des QZ ist das Thüringer Büro des Vereins Trans*-Inter*-Aktiv Mitteldeutschland e.V. (TIAM) zu finden. Das Team von TIAM bietet vor allem Information, Schulung und Beratung zu allen Themen rund um Transidentität, Intersexualität und nicht-binäre Geschlechtsidentitäten an.
https://www.trans-inter-aktiv.org/zukunft_gestalten/ (externer Link)

Gemeinsamer CSD-Empfang vom Thüringer Landtag und Thüringer Staatskanzlei
Am Montag, dem 5. Oktober 2021 empfingen der Thüringer Landtag und die Thüringer Staatskanzlei erstmalig gemeinsam das Bündnis rund um den Christopher-Street-Day (CSD) im Thüringer Landtag.
Landtagspräsidentin Birgit Keller und Ministerin Heike Werner würdigten in Ihren Grußworten das Engagement der Aktiven, die sich unermüdlich und auch mit Mut für die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt und die gleichberechtigte Teilhabe aller einsetzen. Sie wiesen darauf hin, dass in unserer Gesellschaft nach wie vor unterschwellige und offene Homophobie existieren und das Ausleben der sexuellen Identität ohne Diskriminierung oder Benachteiligung nach wie vor nicht selbstverständlich sind.
Um hier ein Zeichen für gelebte Vielfalt zu setzen, erstrahlte der Landtag in den Regenbogenfarben, die das Symbol der LSBTIQ*-Gemeinschaft sind. Gleichzeitig wurde die Regenbogenfahne vor dem Thüringer Landtag gehisst.
Zur Medieninformation auf der Webseite des Thüringer Landtags

Eröffnung der Koordinierungsstelle in Weimar
Das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Vereine, Verbände und Institutionen erstellt, um einen gleichberechtigten Dialog mit dem Land sowie den Kommunen zur Überwindung diskriminierender Regelungen und Verfahren zu beginnen. Als eine Maßnahme dieses Programmes wurde am gestrigen Nachmittag die Koordinierungsstelle in Weimar eröffnet. Malte Krückels, Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter des Freistaates Thüringen beim Bund, richtete an die Gäste ein Grußwort: „Wir haben diesen partizipativen Prozess im November 2015 begonnen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.“

Würdigung des Christopher Street Day
Jährlich lädt der Chef der Thüringer Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, die Organisatoren des Erfurter CSD sowie die Mitglieder der Community zu einem Empfang in die Thüringer Staatskanzlei ein.

Deutsch Thüringer LSBTI-Interessenvertreterin im ZDF-Fernsehrat
Am 20. Mai 2016 beschloss der Thüringer Landtag eine Interessenvertreterin für LSBTI-Themen in den ZDF-Fernsehrat zu entsenden.
Fachgespräch zum Thema Intergeschlechtlichkeit
Am 9. März 2016 fand auf Einladung des Chefs der Thüringer Staatskanzlei ein Fachgespräch zum Thema Intergeschlechtlichkeit in der Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund in Berlin statt, welches in der Fachöffentlichkeit bundesweit wahrgenommen wurde.

Kontakte
Kontakte in Thüringen
- Zur Webseite der AG "CSD Weimar"
- Zur Webseite der AIDS-Hilfe Thüringen e.V.
- Zur Webseite der AIDS-Hilfe Weimar und Ostthüringen e.V.
- Landesausschuss Diversity der GEW Thüringen
- Zur Webseite des LSVD Thüringen e.V.
- Zur Webseite vom Queer-Paradies - schwul-lesbischer Arbeitskreis des StuRa der Uni Jena
- Zur Webseite des QueerWeg Vereins für Thüringen e.V.
- Zur Webseite des Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. (TIAM)
Kontakte bundesweit
- Zur Webseite des "Verein für Vielfalt in Sport und Gesellschaft e.V."
- Zur Webseite der Akademie Waldschlösschen
- Zur Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS)
- Zur Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
- Zur Bundesverband Queere Bildung e.V.
- Zur Bundesvereinigung Trans* e.V. (BVT*)
- Zum Dachverband Lesben und Alter
- Zur Webseite Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti e.V.)
- Zum Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V.
- Zum Jugendnetzwerk Lambda e.V.
- Zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
- Zur Webseite von VelsPol - Das Mitarbeiternetzwerk für LSBTI in Polizei, Justiz und Zoll
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig:
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten in der Thüringer Staatskanzlei und zu Ihren Rechten nach der EU-Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten die über www.thueringen.de zu uns gelangen, finden Sie auf unserer Webseite.