Anmeldevorraussetzungen Europäischer Freiwilligendienst
Was ist noch für einen Einsatz zu erledigen?
Wenn du eine Aufnahme- und eine Entsendeorganisation gefunden hast und alle notwendigen Unterlagen vollständig sind und ein Antrag gestellt wurde, bleibt für dich nur eine Sache übrig – warten! Eine von beiden Organisationen stellt den Antrag an die Nationale Agentur und der Genehmigungsprozess dauert ungefähr 2 Monate.
Erhalte ich Geld, wenn ich eine Freiwilligentätigkeit im Ausland ausübe?
Offiziell erhalten alle Freiwilligen kein Gehalt, aber alle Kosten für die Unterkunft, ein Monatsticket für den Nahverkehr, ein Zuschuss für Verpflegung, ein Taschengeld, die Versicherung sowie die Kosten für einen Sprachkurs (sofern kein Online-Kurs mit einer Lizenz vorliegt) werden dir auf dein einzurichtendes Konto erstattet. Wie hoch das Taschengeld ist, unterscheidet sich von Land zu Land, weil in den jeweiligen Ländern die Lebenshaltungskosten ja auch verschieden hoch sind.
Bin ich versichert? Was wird mit der Versicherung abgedeckt?
Alle jungen Menschen, die an einer Freiwilligentätigkeit teilnehmen, die in einem EU-Land stattfindet, erhalten eine European Health Insurance Card (EHIC). Ergänzend dazu schließt die antragstellende Aufnahmeorganisation eine Versicherung für die Jugendlichen bei der ESK-Gruppenversicherung CIGNA ab. Die Leistungen von CIGNA ergänzen die jeweiligen nationalen Krankenversicherungen um folgende Zusatzleistungen: Reiseversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie Invalidität und Rücktransport im Todesfall.
Ich habe schon am Europäischen Freiwilligendienst teilgenommen – kann ich mich nun auch für einen anderen Freiwilligendienst im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps bewerben?
Nein, denn alle Teilnehmer, die bereits eine vom Europäischen Freiwilligendienst finanzierte Freiwilligentätigkeit (mehr als 2 Monate) absolviert haben, können sich nicht für einen weiteren langfristigen Einsatz bewerben, der vom Europäischen Solidaritätskorps finanziert wird. Aber es gibt andere vom Korps unterstützende Aktivitäten, wie Praktika, Arbeitsstellen, Solidaritätsprojekte und Freiwilligenteams, für die du dich auch bewerben kannst.
Besteht es weiter der Anspruch auf Kindergeld?
Ja. Das Europäische Solidaritätskorps ist in Deutschland im Bundeskindergeldgesetz verankert (§2 BKGG). Somit haben auch Jugendliche, die ihren Freiwilligendienst im Rahmen des ESK absolvieren, Anspruch auf Kindergeld. Generell gilt: es haben alle diejenigen einen Anspruch, die einen Freiwilligendienst bei einem staatlich anerkannten Träger absolvieren, unter 25 Jahre alt sind und ihre erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Musterbestätigungen für die Familienkasse können auf unserer Website heruntergeladen und von den Aufnahmeorganisationen ausgefüllt werden.
https://www.solidaritaetskorps.de/service/dokumentencenter/#kategorie_2-3.
Warum ist das Europäische Solidaritätskorps eine gute Sache für mich?
Jeder Freiwillige hat Anspruch auf den Youthpass, ein Zertifikat, das man am Ende des Freiwilligendienstes bekommen kann. Das ist ein gutes Zeugnis bei künftigen Bewerbungen. Der europaweite anerkannte Youthpass beschreibt dem zukünftigen Arbeitgeber, welche formalen und non-formalen Lernerfahrungen bzw. Kompetenzen du während der Dienstzeit erworben hast. Der Youthpass enthält auch eine Kurzbeschreibung deiner Tätigkeiten im Projekt.
Der Youthpass richtet sich speziell auf bestimmte Schlüsselkompetenzen, die von der Europäischen Kommission europaweit einheitlich eingeführt wurden:
Muttersprachliche Kompetenz, fremdsprachliche Kompetenz, mathematische und naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit.
Gibt es weitere Freiwilligendienste im Ausland?
Ja.
Es gibt sehr viele alternative Freiwilligendienste im Ausland, die aber unter verschiedenen Bedingungen (z.B. finanzielle Förderung) angeboten werden.
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) werden zum Beispiel vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend gefördert.
Weltwärts ist ein entwicklungspolitischer Freiwilligendienst, der im Jahr 2008 durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufen wurde. Jährlich gehen rund 3500 junge Menschen weltwärts.
Sie engagieren sich zwischen 6 und 24 Monaten bei einer lokalen Partnerorganisation für Bildung, Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft, Kultur oder Menschenrechte.
Kulturweit ist der Freiwilligendienst der Deutschen UNESCO-Kommission in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Kulturweit unterstützt zivilgesellschaftliches Engagement junger Menschen, vermittelt transkulturelle Kompetenzen und setzt sich für eine weltoffene Gesellschaft ein.
In diesem Dokument haben wir die aktuellsten Möglichkeiten für dich gesammelt.
Welche Auswirkungen hat die aktuelle Situation mit dem Coronavirus auf Mobilitätsmaßnahmen des Europäischen Solidaritätskorps?
Die Teilnahme bzw. der Einsatz von Freiwilligen kann darunter leiden. Gegebenenfalls kann man die geplanten Maßnahmen um bis zu 12 Monate pro Projekt aufschieben. Fragen und Antworten zu Maßnahmen im Rahmen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps in Zeiten von Corona findest du hier.
Wo finde ich weitere Informationen zum Europäischen Solidaritätskorps?
Lies dir bitte alle Informationen auf der Website vom Europäischen Solidaritätskorps aufmerksam durch. Sollten dann noch etwas unklar sein, stelle deine Fragen!
Oder komm zu einem persönlichen Gespräch:
Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) in der Thüringer Staatskanzlei
Anger 39 (Eingang Neuwerkstraße, gegenüber von ReSales)
99084 Erfurt
Telefon: 0049 361 - 5732 18 960
E-Mail: eiz@tsk.thueringen.de
Wir stehen dir gern für Auskünfte und Beratung zur Verfügung!