Europapolitik

Europapolitische Strategie der Thüringer Landesregierung
Über die Europaministerkonferenz und die Ministerpräsidentenkonferenz stimmt sich Thüringen außerdem mit den anderen deutschen Ländern in bedeutsamen Europafragen ab. Wichtige Themen von grundsätzlicher Bedeutung für Thüringen sind zum Beispiel die Rolle der Regionen und Gebietskörperschaften in der EU, die Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion, Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten und die Erweiterung der Europäischen Union.
Europapolitische Schwerpunkte und Ziele der Thüringer Landesregierung

Förderung des Europagedankens in Thüringen
Eines der wichtigsten Themen, die in der Staatskanzlei bearbeitet werden, ist die Förderung des Europagedankens in Thüringen. Der Freistaat Thüringen betreibt mit Unterstützung der Europäischen Kommission das Europe Direct-Informationszentrum in der Thüringer Staatskanzlei.
Daneben sind die Europareferate auch verantwortlich für die Mitwirkung der Länder in EU-Angelegenheiten über den Bundesrat, den Ausschuss der Regionen und der Europaministerkonferenz der Länder, die Erhöhung der europapolitischen Kompetenz der Landesverwaltung, die Koordinierung der fristgerechten Umsetzung von EU-Recht im Freistaat, Grundsatzfragen der EU-Struktur- und Regionalpolitik sowie der Förderprogramme der Europäischen Union. Sie kümmern sich im Einzelfall um die mitgliedsstaaten-übergreifende Zusammenarbeit auf regionaler Ebene zur Verfolgung gleicher europapolitischer Interessen.
Ihre Rechte als Unionsbürger.....
Ihre Rechte in Europa
Das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union verleiht den Bürgerinnen und Bürgern in der Union eine Vielzahl an Rechten, die sie gegenüber den EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen einfordern können und eine Einflussnahme auf die Gestaltung und Ausübung der EU-Politiken sichern.
Ihre Rechte als Unionsbürger
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates haben, besitzen Sie gemäß Art. 20 I AEUV auch die Unionsbürgerschaft. Sie ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht. Sie verleiht
- das Recht, sich im gesamten Gebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten,
- das Recht, in allen EU-Ländern wie ein Inländer behandelt zu werden, wenn es zum Beispiel um die Suche nach Arbeit oder den Kauf einer Wohnung geht,
- das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnsitzland, auch wenn man nicht dessen Staatsangehörigkeit besitzt,
- das Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines jeden Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines Drittlandes,
- das Recht, sich in der Amtssprache seiner Heimat an alle Organe der EU zu wenden und in derselben Sprache eine Antwort zu erhalten,
- das Recht, sich an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zu wenden,
- das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden.
Ihre Rechte gegenüber den EU-Organen
Auch auf europäische Ebene gelten Grundrechte, die an den Grundprinzipien der Menschenwürde, Demokratie und Rechtstaatlichkeit anknüpfen. Die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PDF, nicht barrierefrei, 96 KB) niedergelegten Rechte, Freiheiten und Grundsätze sind aus den Verfassungstraditionen und internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten abgeleitet und von den EU-Organen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu achten. Sie können von allen innerhalb der Union wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern beim Europäischen Gerichtshof eingeklagt werden, sofern eine Verletzung dieser Rechte geltend gemacht werden kann. Außerdem können Verletzungen der Unionsbürgerrechte auch in Form einer Petition gegenüber dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments geltend gemacht werden.
Ihre Initiativrechte – Die Europäische Bürgerinitiative
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) eröffnet den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern die Möglichkeit, die Europäische Kommission zur Vorlage eines Regelungsvorschlags aufzufordern. Eine solche Initiative bedarf der Unterschrift von mindestens einer Million Unionsbürgerinnen und –bürgern aus mindestens einem Viertel aller Mitgliedstaaten (derzeit sieben). Außerdem muss pro Land innerhalb von zwölf Monaten eine Mindestzahl an Unterstützungsunterschriften erreicht werden. Nähere Informationen zur EBI finden Sie unter folgender Webseite.
Webseite der Europäischen Kommission
Ihre Beschwerderechte
Sie haben folgende Möglichkeiten:
Beschwerde an die Europäische Kommission – wenn sie der Auffassung sind, dass ein bestimmtes EU-Land das EU-Recht nicht ordnungsgemäß anwendet.
Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten – wenn eine EU-Institution Ihrer Meinung nach rechtswidrig gehandelt oder einen Verwaltungsfehler begangen hat.
Mitteilung an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) über betrügerische Handlungen in Bezug auf EU-Mittel oder von EU-Bediensteten.
Ihre Rechte zur Mitgestaltung
Sogenannte Konsultationen eröffnen Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen und Ihre Interessen in ein Rechtsetzungsverfahren einzuspeisen. Bevor die Kommission einen Rechtsakte entwirft oder ändert, informiert sie hierüber die Öffentlichkeit und räumt eine Frist ein, innerhalb derer Vorschläge und Positionen zu dem Vorhaben der Kommission übermittelt werden können. Die Kommission stellt ihrem Regelungsvorschlag ein Überblick über die Konsultationsergebnisse voran. Über die laufenden Konsultationen informiert Sie die Webseite der Europäischen Kommission.
EU-Förderprogramme im Überblick - warum Europa sich für Thüringen lohnt
EU-Kooperationsprogramme
Ein Großteil des EU-Haushaltes fließt über die Finanzierung zahlreicher EU-Kooperationsprogrammen zurück in die Mitgliedstaaten und Regionen:
- Von großer Bedeutung ist für Thüringer Forscher aus Wirtschaft und Wissenschaft das Programm HORIZONT 2020, aus dem Mittel für Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt werden.
- Thüringer Unternehmen profitierten vom COSME-Programm, mit dem innovative Unternehmensaktivitäten gefördert werden.
- 14,8 Mrd. € stellt die EU 2014 bis 2020 für den Ausbau von Kooperationen im Bereich der Schüler-, Berufs-, Hochschul- und Erwachsenenbildung bereit. Das Programm ERASMUS+ unterstützt auch Jugendbegegnungen sowie den Erfahrungsaustausch im Sport
- Die Intensivierung des Kulturaustausches ist Gegenstand des EU-Programms KULTUR.
- Aber auch europäisches bürgerschaftliches Engagement wird unmittelbar von der EU bezuschusst. Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unterstützt Kommunen, Verbände, Bildungseinrichtungen oder andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit ihren Projekten zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft beitragen, zum Beispiel durch die Organisation grenzüberschreitender Begegnungen und Partnerschaften.
Zur Webseite der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V.

Für die EU-Förderprogramme sind Anträge entweder direkt bei der Kommission oder aber bei den zuständigen Exekutivagenturen einzureichen. In den Mitgliedstaaten geben nationale Kontaktstellen Auskunft über Fördermöglichkeiten. Einen ersten Überblick über die EU-Förderprogramme in Thüringen kann man sich mit Hilfe der EU-Förderdatenbank des Bundes verschaffen.
Thüringer Europaförderrichtlinie
Förderung der europäischen Integration und der Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa
Im Rahmen der Thüringer Europaförderrichtlinie fördert die Thüringer Staatskanzlei Europaveranstaltungen und Europaprojekte von besonderer europapolitischer Bedeutung mit anteiligen finanziellen Zuwendungen.
Hauptzweck der Richtlinie ist die finanzielle Unterstützung und Förderung von Vorhaben der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit, um damit die Zustimmung der Thüringer Bevölkerung zum Europäischen Einigungsprozess zu erhöhen und die Kenntnisse zu aktuellen europapolitischen Schwerpunkten zu vertiefen.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
„Zweite Änderung der Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen zu Maßnahmen, die geeignet sind, die europäische Integration und die Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa zu fördern – Projektförderung – (Thüringer Europaförderrichtlinie – ThürEFR – vom 22. August 2012)“ - siehe Anlage „Thüringer Europaförderrichtlinie“
Anlage 1 - Antrag auf Projektförderung (PDF, nicht barrierefrei, 78,2 KB)
Anlage 2 - Kosten und Finanzierungsplan (PDF, nicht barrierefrei, 78,9 KB)
Anlage 3 - Veranstaltungsbewertung (PDF, nicht barrierefrei, 23,8 KB)
Anlage 4- Auswertungsbogen (PDF, nicht barrierefrei, 25,4 KB)
Anlage 5 - Verwendungsnachweis (PDF, nicht barrierefrei, 44,7 KB)
Kontakt:
Agnes Freyer
Mail Agnes Freyer
Tel: 0361 57 3215 336
Fax: 0361 57 3215 302
Matthias Hofmann
Mail Matthias Hofmann
Tel: 0361 57 3215 330
Fax: 0361 57-3215 302
Adresse:
Thüringer Staatskanzlei
Abteilung 3 Bundes- und Europaangelegenheiten
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt
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Die Europäische Union
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