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Gedenken an Heino Falckes Synodalvortrag auf der Bundessynode 1972 in Dresden

„Danke für deinen starken Impuls, lieber Heino Falcke“, betonte Ministerpräsident Bodo Ramelow am 30. Juni bei der Veranstaltung der Evangelischen Erwachsenenbildung Thüringen zum Thema „50 Jahre: Christus befreit - darum Kirche für andere!‘ zum Gedenken an Heino Falckes Synodalvortrag auf der…

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Mann im Anzug am Rednerpult

Jahresgespräch der Landesregierung mit den Evangelischen Kirchen und römisch-katholischen Bistümern

„An einem Tag wie heute, geprägt von den Ereignissen in der Ukraine und der Verhöhnung und Instrumentalisierung des Nationalsozialismus durch Präsident Putin, sind wir zusammengekommen, um darüber zu sprechen, wie diese Geschehnisse das Zusammenleben in Deutschland beeinflussen. Die demokratischen…

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drei Männer stehen an einem Rednerpult, der Hintergrund ist blau

„Wolfgang Nossen hat die Art des Gedenkens in Erfurt entscheidend geprägt."

"Ihm gelang es, über alle Parteigrenzen hinweg, Menschen zusammenzubringen, um gemeinsam Verantwortung zu übernehmen“, so Ministerpräsident Bodo Ramelow heute Vormittag bei der Einweihung des Wolfgang-Nossen-Weges beim Alten Jüdischen Friedhof in Erfurt, gemeinsam mit Oberbürgermeister Andreas…

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Neue Synagoge Erfurt
Foto: dpa

Kirchen und Religionsgemeinschaften

Staatskirchenrecht

Eine traditionelle, z.B. im Namen des "Kultus"ministeriums bewahrte Aufgabe sind die so genannten geistlichen oder Kirchenangelegenheiten.
Seit der Weimarer Republik ordnen und verwalten die Religionsgesellschaften (und die Weltanschauungsgemeinschaften) ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze. Die heutige Aufgabe besteht deshalb in der Anwendung des Staatskirchenrechts, das die rechtliche Beziehung des Landes zu den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bestimmt. Insofern befasst sich das Thüringer Kultusministerium vorrangig mit den Kirchen, den anderen Religionsgesellschaften und den Weltanschauungsgemeinschaften, mit den religionsverfassungsrechtlichen Fragen der Religionsfreiheit, Fragen der Neutralität des Staates in religiös-weltanschaulicher Hinsicht, des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus und den kirchlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts, den staatlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, dem Religions- und Ethikunterricht oder dem Fach Berufsethische Grundfragen, den Theologischen Fakultäten an den Hochschulen des Landes. 

Eine besondere Aufgabe stellt die Entwicklung der vertragsstaatskirchenrechtlichen Grundlagen dar. So wurden federführend durch das Thüringer Kultusministerium Staatskirchenverträge und zwar 1993 mit der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen, 1994 mit den evangelischen Landeskirchen und 1994, 1997 sowie 2003 mit dem Heiligen Stuhl geschlossen. Diese werden ergänzt durch Personalgestellungsverträge, um bei Fehlen von ordentlich ausgebildeten Religionslehrern im Landesdienst die Erteilung des staatlichen Religionsunterrichts zu gewährleisten.

Staatsleistungen

Gemäß Art. 40 Thüringer Verfassung, Art. 140 Grundgesetz i.V.m. Art. 138 Abs. 2 Weimarer Reichsverfassung (WRV) besteht für Religionsgesellschaften ein besonderer Eigentumsschutz. Durch Regelungen der Thüringer Staatskirchenverträge, denen der Thüringer Landtag jeweils durch Gesetz zugestimmt hat, wurden vorkonstitutionell begründete Rechtsansprüche auf die Gewährung von Staatsleistungen neu gefasst. Die Beträge sind der Besoldungsveränderung der Beamten fortlaufend anzupassen.

  • Gemäß Art. 13 Abs. 2 des Vertrages des Freistaats Thüringen mit den Evangelischen Kirchen in Thüringen vom 15. März 1994 betrug die Staatsleistung im Jahr 1994 1.100.000 DM für die Abgeltung von Baulasten und 18.240.000 DM für die Abgeltung aller anderen älteren Titel. Darüber hinaus erfolgte in den Jahren 1995 bis 1998 eine Erhöhung der Staatsleistungen für die Abgeltung von Baulasten in Höhe von jährlich 275.000 DM.
  • Gemäß Art. 23 Abs. 2 des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen vom 11. Juni 1997 betrug die Staatsleistung im Jahr 1997 998.000 DM für die Abgeltung der Baulasten und 5.056.000 DM für die Abgeltung aller anderen älteren Titel. In den Jahren 1998 bis 2001 erfolgte darüber hinaus eine Erhöhung der Staatsleistung für die Abgeltung von Baulasten in Höhe von jährlich 225.000 DM.

Nach Maßgabe dieser gesetzlichen Bestimmungen wurden zuletzt im Haushaltsjahr 2011 Zahlungen in Höhe von 17.050.000 € an die Evangelischen Landeskirchen und 5.250.000 € an die Römisch-Katholische Kirche geleistet.

  • Gemäß Vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen vom 1. November 1993 beteiligt sich der Freistaat Thüringen an den Ausgaben für religiöse und kulturelle Bedürfnisse und für deren Verwaltung mit einem Jahresbetrag, der zuletzt durch Vertrag vom 12. Oktoberr 2011 auf 380.000 € beginnend mit dem Jahr 2012 festgesetzt wurde (Landesleistung). Im Haushaltsjahr 2009 betrug die Höhe der Landesleistung 309.206 €.

Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften

Im Unterschied zu religiösen Vereinen, die der Wahrnehmung von einzelnen religiös motivierten Aufgaben gewidmet sind, dienen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften der umfassenden gemeinsamen Erfüllung der aus der Religion oder Weltanschauung folgenden Rechte und Pflichten.

Religionsgesellschaften entstehen im Rahmen der grundrechtlich geschützten Religionsausübung. Die Vereinigungsfreiheit zur Entstehung von Religionsgemeinschaften wird ausdrücklich gewährleistet.

Sofern das staatliche Recht an ihr Bestehen anknüpft, setzt dies voraus, dass es sich bei dem Bekenntnis und der Gemeinschaft auch tatsächlich nach geistigem Gehalt und äußerem Erscheinungsbild um eine Religion und eine Religionsgemeinschaft handelt. 

Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften können die Rechtsfähigkeit erwerben.

Neureligiöse Bewegungen und Sondergemeinschaften

Im Jahr 1994 hat die Thüringer Landesregierung die Einrichtung der "Kontaktstelle Neureligiöse Bewegungen und Sondergemeinschaften" beschlossen. Diese Kontaktstelle wurde am Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) angesiedelt.

Zu den Aufgaben der Kontaktstelle Neureligiöse Bewegungen und Sondergemeinschaften gehören insbesondere im Schulbereich u.a.

  • allgemeine Beratungs- und Informationstätigkeit,
  • Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz,
  • Beobachtung und Analyse der einschlägigen Gruppierungen in Thüringen,
  • Betreuung des landesweiten Netzes von Beratungslehrern an den Schulen,
  • Vertretung des Freistaats auf Bundes- und Länderebene,
  • Fortbildung sowie
  • mögliche Gefahrenabwehr.

Ansprechpartner ist das

Thüringer Institut für Lehrerfortbildung,
Lehrplanentwicklung und Medien

Heinrich-Heine-Allee 2-4
Postfach 52
99438 Bad Berka

Telefon: 036458/56-0
Fax: 036458/56-300

E-Mail: institut@thillm.thueringen.de

Öffentlich-rechtlicher Körperschaftsstatus

Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften erwerben die Rechtsfähigkeit grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts.

Nachfolgender Liste sind die öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften in Thüringen zu entnehmen, soweit diese hier bekannt sind. Altkorporierte Religionsgesellschaften sind nicht sämtlichst bekannt:

aus dem Bereich der ev. Landeskirchen:

  • Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (durch Zusammenschluss der bis 31. Dezember 2008 bestehenden Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen )
  • Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
  • Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
  • sowie deren Kirchengemeinden und die aus ihnen gebildeten Verbände

aus dem Bereich der Kath. Kirche:

  • Bistum Erfurt
  • Bistum Dresden-Meißen
  • Bistum Fulda
  • sowie der Bischöfliche Stuhl und das Kathedralkapitel von Erfurt und im Freistaat Thüringen gelegene kath. Kirchengemeinden bzw. die Pfarreien und die aus den Kirchengemeinden bzw. den Pfarreien gebildeten Gesamtverbände

Sonstige:

  • Jüdische Landesgemeinde Thüringen
  • Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Thüringen
  • Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde der Selbstständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK)
  • Neuapostolische Kirche Sachsen/Thüringen.
  • Jehovas Zeugen in Deutschland

Religions- und Ethikunterricht

Religionsunterricht und Ethikunterricht sind gemäß Artikel 25 Thüringer Verfassung ordentliche Lehrfächer an öffentlichen Schulen im Freistaat Thüringen. 

Während Ethikunterricht weltanschaulich neutral zu erteilen ist, ist der Religionsunterricht gemäß Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz bekenntnisgebunden zu erteilen. 

Gemäß § 46 Thüringer Schulgesetz ist Religionsunterricht ordentliches Lehrfach für alle bekenntniszugehörigen Schüler. Diese Schüler sind verpflichtet, am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses teilzunehmen. Es besteht das Recht der Abmeldung von der Unterrichtsteilnahme. An den staatlichen Schulen in Thüringen sind gegenwärtig Evangelische, Jüdische und Katholische Religionslehre als ordentliches Unterrichtsfach eingerichtet.

Die Lehrpläne werden im Einvernehmen mit der betreffenden Religionsgemeinschaft vom Freistaat erstellt. Lehrpläne für das weltanschaulich neutral zu erteilende Fach Ethik werden in dem für Unterrichtsfächer sonst üblichen Verfahren erstellt. Ihr Inhalt orientiert sich an den sittlichen Grundsätzen, wie sie im Grundgesetz niedergelegt sind und berücksichtigt die Pluralität der Bekenntnisse und Weltanschauungen. Die amtlichen Lehrpläne sind auf der Webseite des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) einzusehen.

Die Einführung und Erteilung von Religionsunterricht anderer Konfessionen als bekenntnisgebundenes Unterrichtsfach an den öffentlichen Schulen in Thüringen ist nach den Bestimmungen des Thüringer Schulrechts als Pflichtfach für die betreffenden konfessionsgebundenen Schüler bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich möglich.

Verträge:

  • Vereinbarung über die Gestellung kirchlicher Mitarbeiter für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen vom 30. Juni 1994, zuletzt geändert durch Vertrag vom 16. März 2011 (ABl., S. 214)
  • Vereinbarung über die Gestellung kirchlicher Mitarbeiter für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen vom 10. Juni 1994, zuletzt geändert durch Vertrag vom 16. März 2011 (ABl., S. 206)

Verwaiste jüdische Friedhöfe

4 verwaiste jüdische Friedhöfe und Grabfelder mit einer Gesamtfläche von rund 79.000 Quadratmetern zeugen von einem einstigen reichen jüdischen Leben in Thüringen. Außerdem gibt es einen jüdischen Friedhof, auf dem Bestattungen stattfinden. Er befindet sich in Erfurt.

Die Friedhöfe stehen im Eigentum der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen. Gemäß Bund-Länder-Vereinbarung vom 21. Juni 1957 erstatten Bund und Land die Kosten für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe je zur Hälfte. Die Pflege erfolgt durch die Kommunen.

Verwaiste jüdische Friedhöfe in Thüringen:

  • Arnstadt
  • Aschenhausen
  • Bad Frankenhausen
  • Barchfeld
  • Bauerbach
  • Berkach
  • Bleicherode
  • Eisenach
  • Ellrich
  • Erfurt
  • Geisa
  • Gleicherwiesen
  • Gotha
  • Heiligenstadt
  • Hildburghausen - Weitersroda
  • Marisfeld
  • Meiningen
  • Meinigen - Dreißigacker
  • Mühlhausen
  • Nordhausen
  • Plaue
  • Immenrode
  • Schleusingen
  • Schmalkalden - Eichelbach
  • Schmalkalden - Näherstiller Straße
  • Schwarza
  • Sondershausen
  • Stadtlengsfeld
  • Stadtlengsfeld - Gehaus
  • Suhl
  • Suhl - Heinrichs
  • Vacha
  • Walldorf
  • Weimar

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