Immaterielles Kulturerbe
Das immaterielle Kulturerbe umfasst kulturelle Traditionen in all ihren Facetten – von gesellschaftlichen Bräuchen und Festen über historisch gewachsene Handwerkstechniken bis hin zu lokalen Musik- und Tanzformen. Diese Kulturformen leben vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Sie kennen die Gepflogenheiten eines Brauchs oder Tanzes und üben diesen regelmäßig aus, sie wissen um die Techniken eines Handwerks und fertigen entsprechende Erzeugnisse. Zugleich erhalten die Bürgerinnen und Bürger kulturelle Traditionen, indem sie ihr Wissen und Können an nachwachsende Generationen weitergeben. Auf diese Weise prägen die Menschen mit ihrem kulturellen Handeln die regionale Identität und stärken den Gemeinschaftssinn.

Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Um den weltweiten Reichtum an kulturellen Traditionen zu schützen und sichtbarer zu machen, hat die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland ist der UNESCO-Konvention 2013 beigetreten und hat daraufhin das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe initiiert.
Dieses wird in einem mehrstufigen Verfahren in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Deutscher UNESCO-Kommission erstellt. Derzeit umfasst das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe 131 Einträge. Thüringen ist mit vier Kulturformen vertreten:
Thüringen im bundesweiten Verzeichnis
Landesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe Thüringen
Das Landesverzeichnis bildet regional bedeutende Kulturformen ab und macht so die kulturelle Vielfalt Thüringens sichtbar. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung für das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die im Sinne des UNESCO-Übereinkommens traditionelle Bräuche und Feste, Handwerkstechniken und künstlerische Ausdrucksformen nachhaltig pflegen und damit zum sozialen Zusammenhalt vor Ort beitragen.
Ein Preisgeld geht mit der Eintragung in das Landesverzeichnis nicht einher.

Das Auswahlverfahren zum Landes- und Bundesverzeichnis
Das Auswahlverfahren ist ein mehrstufiger Prozess. Zunächst begutachtet eine unabhängige Fachjury auf Landesebene die eingegangenen Bewerbungen und erstellt Empfehlungslisten. Auf ihrer Grundlage entscheidet der Minister für Kultur über die Aufnahme in das Landesverzeichnis sowie die Nominierungen Thüringens für das Bundesweite Verzeichnis.
Auf Bundesebene werden dann die Vorschläge aller Bundesländer von einem unabhängigen Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission bewertet. Auf Basis ihrer Empfehlungen legen die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien schließlich fest, welche Anträge in das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommen werden.
Mitglieder der Landesjury
- Prof. em. Dr. Christel Köhle-Hezinger, bis 2011 Inhaberin des Lehrstuhls für Volkskunde (Empirische Kulturwissenschaft) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Dr. Burkhardt Kolbmüller, Kulturwissenschaftler und Regionalentwickler, Vorsitzender Heimatbund Thüringen e.V.
- Dr. Kathrin Pöge-Alder, Erzählforscherin, Musikpädagogin, Lehrbeauftragte an der HTWK Leipzig
Beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht)
- Prof. Dr. Tiago de Oliveira Pinto, Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, UNESCO-Chair für Transkulturelle Musikforschung
- Dr. Juliane Stückrad, Volkskundliche Beratungs- und Dokumentationsstelle Thüringen
Informationen zum Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission
Bewerbungen für Landes- und Bundesverzeichnis
Bewerben können sich Gruppen, die eine Kulturform ausüben und ihr Wissen und Können an zukünftige Generationen weitergeben. Dazu zählen Vereine, bürgerschaftlichen Initiativen und lokale Gemeinschaften.
Alle zwei Jahre findet ein Auswahlverfahren zum Bundesweiten Verzeichnis beziehungsweise Landesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe statt. Die nächste Bewerbungsrunde beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2023. Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden Sie dann an dieser Stelle.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess
Kontakt
Fragen zum Verfahren und Abgabe der Bewerbungen bitte an:
Thüringer Staatskanzlei
Referat 45
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt
Dr. Bertram Triebel
Telefon: 0361- 57 3214 821
ike@tsk.thueringen.de
Beratung zum Auswahlverfahren
Fachliche Fragen rund um die Bewerbung richten Sie bitte an:
IKE-Beratung an der Volkskundlichen Beratungs- und Dokumentationsstelle für Thüringen
Im Dorfe 63
99448 Hohenfelden
Dr. Juliane Stückrad
Tel: 036450 - 831112
beratung@thüringer-freilichtmuseum-hohenfelden.de
Auftaktveranstaltung zum fünften Auswahlverfahren
Die Volkskundliche Beratungsstelle veranstaltet am 19. April 2021 eine digitale Auftaktveranstaltung:
Aktuelle Nachrichten zum Thema
Aufnahme des Lauschaer Christbaumschmuckes in das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe
Auszeichnung für ein Thüringer Original: Bereits im Frühjahr war der Lauschaer Christbaumschmuck in das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommen worden. Nun erhielten die Initiatoren der Bewerbung, Dr. Gerhard Greiner-Bär und Lothar R. Richter, bei einer feierlichen Veranstaltung der Deutschen UNESCO-Kommission in Düsseldorf die Urkunde über die Aufnahme. Mit dem Lauschaer Christbaumschmuck wird eine bis heute lebendige Handwerkskunst mit großer Tradition geehrt, die vom kulturellen Reichtum Thüringens zeugt.
