
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Kulturpolitik
Kultur ist in Thüringen so gegenwärtig, so intensiv wahrnehmbar wie kaum in einem anderen Flächenland der Bundesrepublik Deutschland. Sie leistet für uns einen entscheidenden Beitrag für eine hohe Lebensqualität im Freistaat und ist wesentliche Grundlage für gesellschaftliche, wirtschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen, die unser Land stark und lebensfähig machen.
Kultur in Thüringen ist bestimmt von der einzigartigen Dichte eines Netzes kultureller Orte und Aktivitäten. Sie definiert sich aus regionaler Vielfalt und kulturellem Erbe von nationaler Bedeutung, aus gewachsener Tradition und lebendiger Gegenwart.
Mit dem Kulturkonzept des Freistaats Thüringen bekennt sich das Land zu seiner Verantwortung für den Erhalt und die Fortentwicklung der Thüringer Kulturlandschaft.
Vollzugshinweise für die Denkmalfachbehörde und die unteren Denkmalschutzbehörden

Heimat- und Brauchtumspflege

In Thüringen sind vielfältige Traditionen lebendig. Sie werden von einer Vielzahl von Vereinen und engagierten Einzelpersonen gepflegt. Als Anlaufpunkt für fachliche Fragen steht die Volkskundliche Beratungsstelle Thüringen zur Verfügung.
Die Volkskundliche Beratungs- und Dokumentationsstelle nimmt wesentliche Aufgaben zur Förderung identitätsstiftender kultureller Aktivitäten im Freistaat wahr und verbindet volkskundliches Forschen mit Kulturvermittlung. Dazu gehört auch die Dokumentation gegenwärtiger und überkommener Zeugnisse der Alltags- und der Festkulturen Thüringens, die Erschließung von Quellen und die Sicherung von Nachlässen.
Volkskundliche Beratungs- und Dokumentationsstelle
Frau Dr. Stückrad
Im Dorfe 63
99448 HohenfeldenTelefon: 036450 831-112
E-Mail: beratung@freilichtmuseum-hohenfelden.deDas Spektrum der Heimatpflege ist sehr umfangreich und erstreckt sich über die Denkmalpflege, den Umweltschutz, die Regional- und Landesgeschichte, die Alltags- und Festkultur bis hin zum Gedenken an Einzelpersönlichkeiten. Dementsprechend vielfältig sind die Organisationen, von denen wertvolle Impulse zur Heimatpflege ausgehen.
Fragen der Heimatpflege in ihrer ganzen Breite stoßen bei einer großen Zahl von Bürgern auf eine hohe Bereitschaft zur ehrenamtlichen Arbeit. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist für Identität und Heimatbewusstsein von hohem Wert. Mit der Initiative zur Bestellung von Kreisheimatpflegern hat der Thüringer Heimatbund einen beachtenswerten Vorschlag zur Institutionalisierung der Heimatpflege unterbreitet. Das Land begrüßt diese Initiative ausdrücklich und empfiehlt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Berufung von Kreisheimatpflegern. Eine solche Berufung bietet die Chance für eine bessere Vernetzung der unzähligen auf diesem Gebiet ehrenamtlich tätigen Bürger. In einer amtlichen Bestellung als Heimatpfleger sieht das Land zugleich eine wichtige Form der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements.Das Land unterstützt die Bemühungen des Heimatbundes Thüringen zur Schaffung eines "Netzwerkes Heimatpflege". So soll zum Beispiel die Volkskundliche Beratungs- und Dokumentationsstelle für Thüringen am Museum für Thüringer Volkskunde Erfurt als wichtiger Anlaufpunkt für die Aus- und Weiterbildung der Heimatpfleger weiterentwickelt werden. Die enge Zusammenarbeit mit dem Bereich Volkskunde/Kulturgeschichte der Friedrich-Schiller-Universität Jena gewährleistet dafür eine wissenschaftlich fundierte Basis.
Museumsperspektive 2025
Museen leisten einen unersetzbaren Beitrag für die Thüringer Kulturlandschaft. Sie bewahren Geschichte, sind Anziehungspunkte für Gäste, Orte der Bildung und der Forschung und eröffnen Räume für unterschiedliche kulturelle Aktivitäten. Zum ersten Mal seit der Wiedergründung des Freistaates haben wir mit der Museumsperspektive 2025 einen genauen Blick auf die Situation an den Museen geworfen und strategische Schlussfolgerungen für die kommenden Jahre gezogen.
Ein Ergebnis der Erhebungen: Die Museen in Thüringen haben in den vergangenen rund drei Jahrzehnten sehr erfolgreich gearbeitet. Die Vorgänge um Restitutionsfragen wurden gut bewältigt. Kein Museum wurde geschlossen. Museen haben sich neu gegründet und das Spektrum ist sogar erweitert worden. Viele – auch kleine – Museen leisten Beachtliches, bieten spannende Sonderausstellungen, verknüpfen sich in der Region und arbeiten intensiv daran, „ihre“ Schätze einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
#Museumsperspektive2025
Stiftungsrat Thüringer Schlösser und Gärten fasst Beschluss zur Gründung einer Kulturstiftung Mitteldeutsche Schlösser
Der Stiftungsrat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten hat in einer Sitzung den Stand der Gespräche zwischen dem Bund und den beiden Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen über die Bildung einer länderübergreifenden Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten sowie den Schlussfolgerungen für die Thüringer Schlösser-Stiftung erörtert.
Er fasste nach ausführlicher Beratung folgenden Beschluss:
Redebeitrag in der Sonderplenarsitzung im Thüringer Landtag
von Staatssekretär Malte Krückels (stellvertretend für Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff) in der Sonderplenarsitzung im Thüringer Landtag am 05. Juni 2019
Handlungsempfehlungen zur Museumsentwicklung
Mit der Museumsperspektive 2025 haben der Museumsverband Thüringen e. V. und die Landesregierung eine gemeinsame Bestandsaufnahme und Entwicklungsstrategie für die Thüringer Museumslandschaft vorgelegt. Aus der öffentlichen Diskussion zur Museumsperspektive 2025 haben sich die folgenden
Handlungsempfehlungen ergeben, die in den kommenden Jahren schrittweise durch die Träger (Land, Kommunen und Private) im Rahmen der Kommunal- und Landeshaushalte sowie durch die Museen umgesetzt werden sollten.
"Perspektive 2025" - Sicherung und Fortentwicklung der Thüringer Theaterlandschaft
Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung am 1. März 2016 unter anderem mit der Theater- und Orchesterfinanzierung ab 2017 befasst. In der anschließenden Regierungsmedienkonferenz berichtete Staatssekretärin für Kultur und Europa, Dr. Babette Winter, über den Stand der Verhandlungen mit Trägern und Zuwendungsgebern. Vorgesehen ist, dass die Orchester in Gotha und Eisenach verschmelzen und zukünftig an beiden Standorten das Angebot an Konzerten, Ballettaufführungen usw. absichern.
Auf den Weg gebracht wird ein Produktionsaustausch zwischen den Standorten Rudolstadt und Eisenach im Bereich Schauspiel. Das Deutsche Nationaltheater Weimar und das Theater Erfurt sollen die bewährte Zusammenarbeit mit dem Austausch von Produktionen bzw. gemeinsamen Produktionen vertiefen und ausbauen. Die Jenaer Philharmonie und das Philharmonische Orchester Altenburg-Gera werden gemeinsame Projekte umsetzen. Das Thüringer Staatsballett soll zukünftig regelmäßige Präsenzen in Erfurt haben.
Dazu Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff: „Unser zentrales Anliegen war und ist es, belastbare und verlässliche Strukturen auf den Weg zu bringen, damit die Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen sich weiterhin positiv entwickeln kann; dies bei gerechter Vergütung guter Arbeit. Das Land wird dazu seinen Finanzierungsanteil leist en. Die Kommunen, die Träger von Theatern und Orchestern sind, bekennen sich trotz häufiger Haushaltsnotlage uneingeschränkt zu ihren Kulturbetrieben. Das begrüße ich ausdrücklich. Nun ist es notwendig, mehr Gerechtigkeit in der kommunalen Kulturfinanzierung zu erreichen, damit die Träger von Theatern und Orchestern ihren Verpflichtungen bei der Wiedererlangung von Tarifgerechtigkeit nachkommen können.“
Leitbild "Kulturland Thüringen"
Die besondere Rolle der Kultur im Freistaat ist im Leitbild „Kulturland Thüringen“ als Basis der künftigen Kulturpolitik zusammengefasst. Das Leitbild wurde gemeinsam mit den kulturpolitisch Verantwortlichen, den kulturellen Fachverbänden und kulturellen Einrichtungen sowie weiteren Akteuren erarbeitet und damit ein Konsens über die wesentlichen kulturpolitischen Grundsätze Thüringens erzielt.
Thüringen ist weltoffen und verwurzelt in einer eindrucksvollen kulturellen Tradition. Gelegen in der Mitte Europas und im Herzen Deutschlands nimmt unser Land neue Einflüsse auf und bewahrt gleichzeitig seine kulturelle Tradition. Das ist die Triebfeder, mit der wir unsere Kulturlandschaft weiterentwickeln.
Das „Leitbild Kulturland Thüringen“ versteht sich als Beitrag zur Beschreibung unserer kulturellen Identität. Es ist die Vergewisserung über die Bedeutung unserer Kunst und Kultur. Es definiert unseren Weg und unsere kulturpolitischen Ziele.
Kunst und Kultur sind Wesensbestandteil des Menschen als Individuum wie als Sozialwesen. Sie ermöglichen die Verwirklichung seiner selbst, sie tragen bei zur Entfaltung seiner geistigen und ideellen Kräfte, sie ertüchtigen ihn zur Wahrnehmung seiner Freiheit und sie prägen das Miteinander zwischen dem Einzelnen und seiner sozialen Umwelt. In einer freien Gesellschaft garantiert der Staat die Freiheit von Kunst und Kultur. Entsprechend formuliert Artikel 27 der Verfassung des Freistaats Thüringen die Freiheit der Kunst als Grundrecht.
Wir wollen die kulturelle Vielfalt Thüringens erhalten, sichern und weiterentwickeln. Dazu gilt es, Veränderung zu ermöglichen und kulturhistorische Leistung zu bewahren. Diesem Ziel dient auch Artikel 30 der Verfassung des Freistaats Thüringen, wonach Kunst, Kultur und Brauchtum den Schutz und die Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften genießen.
Kultur ist Dialog. Diesen Dialog beginnen wir bei uns selbst. Die Festlegung unserer Ziele erfolgt insbesondere im Dialog mit den Kulturschaffenden, den Kultur- und Künstlerverbänden, den kommunalen Gebietskörperschaften sowie den Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Die öffentliche Hand ist der wichtigste Förderer von Kultur. Es gilt, die Rolle der öffentlichen Haushalte für die Kultur unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zu definieren und die daraus resultierenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
Kultur ist von hohem gesellschaftlichen Wert und hat eine wichtige soziale Funktion. Kultur bedeutet Identität, Bildung, Geborgensein und Zusammengehörigkeit. Deshalb ist es unser erklärtes Ziel, das gewachsene kulturelle Erbe sowie die aus den Auseinandersetzungen der Gegenwart geborenen Kunst- und Kulturbestrebungen in all ihren Aspekten zur Entwicklung unseres Landes und zum Wohl seiner Menschen zu nutzen.
Kultur ist in Thüringen so gegenwärtig, so intensiv wahrnehmbar wie kaum in einem anderen Flächenland der Bundesrepublik Deutschland. Sie leistet für uns einen entscheidenden Beitrag für eine hohe Lebensqualität im Freistaat und ist wesentliche Grundlage für gesellschaftliche, wirtschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen, die unser Land stark und lebensfähig machen.
Kultur in Thüringen ist bestimmt von der einzigartigen Dichte eines Netzes kultureller Orte und Aktivitäten. Sie definiert sich aus regionaler Vielfalt und kulturellem Erbe von nationaler Bedeutung, aus gewachsener Tradition und lebendiger Gegenwart.
In der Mitte Deutschlands ist Thüringen ein Zentrum der europäischen Kultur- und Geistesgeschichte, untrennbar verbunden mit dem Wirken großer Namen der Literatur und bildenden Kunst, der Theater- und Musikgeschichte sowie der Kirchen- und Baugeschichte, die alle ihre deutlichen Spuren weit über Thüringen hinaus hinterlassen, die unserem Land seine unverwechselbare Identität gegeben und diese Identität in der europäischen Tradition verankert haben. Dafür stehen beispielhaft die Wartburg in Eisenach und insbesondere Weimar als eine Kulturstadt Europas mit internationalem Renommee und weltweiter Ausstrahlung.
Dichte und Vielfalt kultureller Orte und ihre Weltgeltung aus langer Tradition bestimmen das Kulturland Thüringen als Ganzes ebenso wie seine Vielzahl kultureller Kerne mit ihren ausgeprägten lokalen und regionalen Identitäten. Unter den historischen Burgen und Sakralbauten, Schlössern und Parkanlagen unserer Heimat findet sich eine stattliche Anzahl an Residenzen und Stätten des kulturellen Welterbes. Neben zahlreichen Museen, Archiven, Bibliotheken, Theatern und Orchestern vermitteln kleinere Einrichtungen wie die soziokulturellen Zentren Kunst und Kultur auf einem hohen Niveau.
Der Freistaat Thüringen ist seinem kulturellen Erbe verpflichtet und fördert dieses nach besten Möglichkeiten. Er schafft die politischen Rahmenbedingungen, um das kulturelle Erbe zu bewahren, für die Gegenwart neu zu vermitteln und zeitgenössisches Schaffen und Wirken zu ermöglichen. Der Verfassungsauftrag der Förderung der Kultur in Thüringen richtet sich an Land und kommunale Gebietskörperschaften. Kultur lebt vor allem von der Mitwirkung und dem Engagement der Künstlerinnen und Künstler, der Kulturschaffenden, der Vermittler, der Bürgerinnen und Bürger und vom interkulturellen Dialog.
Kultur wandelt sich und muss lebendig fortentwickelt werden. Der daraus zwingend folgende Gestaltungsauftrag an alle Akteure muss sich fortlaufend veränderten Bedingungen in der Gesellschaft stellen, die auf die Kultur einwirken. Dies gilt besonders auch angesichts des demographischen Wandels - Kultur gestalten heißt nicht nur ein Zeichen zu setzen gegen Abwanderung und Bevölkerungsrückgang, sondern auch die Schaffung neuer lokaler und regionaler Identitäten zu ermöglichen.
Kultur kann nicht staatlich verordnet werden, aber staatliche Maßnahmen fördern kulturelles Bewusstsein und ermöglichen kreatives Schaffen. Bibliotheken, Museen, Theater, Orchester, Musik- und Kunstschulen sind fester Bestandteil einer kulturellen Infrastruktur, die vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur freien Entfaltung kultureller Aktivitäten eröffnet. Es ist der Beitrag der Menschen selbst, der Kultur letztlich entstehen und leben lässt. Ohne privates und gesellschaftliches Engagement über die Politik hinaus ist Kultur nicht lebensfähig.
Kultur ist ein Angebot für alle. Gleiche Chancen für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen beim Zugang zu Kunst und Kultur in Thüringen zu schaffen, ist ein zentraler kulturpolitischer Anspruch und wichtiger Teil des kulturellen Selbstverständnisses.
Kulturelle Bildung leistet einen entscheidenden Beitrag zur Teilhabe am kulturellen Leben, sie ist unverzichtbar für die individuelle Bildung und Entwicklung starker Persönlichkeiten. Die Grundlagen für eine ästhetische Bildung werden im Kindes- und Jugendalter gelegt. Selbstbewusstsein, Kreativität, Verantwortungsbereitschaft, Toleranz und Kritikfähigkeit sind Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Kinder und Jugendliche insbesondere im Umgang mit künstlerischen Ausdrucksformen erwerben. Kulturelle Bildung ist eine feste und unerlässliche Investition in die Zukunft unseres Landes.
Die Kulturinstitutionen und –initiativen und die freien Träger sind dabei über ihre originäre kulturelle Bedeutung hinaus auch wichtige Bildungsträger. Sie erwerben und bewahren, entwickeln und vermitteln das natürliche, kulturelle und wissenschaftliche Erbe und bereiten damit die Basis für ein demokratisches Miteinander, das auf der Kenntnis der eigenen Geschichte und der anderer Kulturen beruht. Unsere Kultureinrichtungen sind bedeutende Lernfelder und Lernorte, welche insbesondere für den Schul- und Bildungsbereich unabdingbar sind. Lebenslanges Lernen gehört zu den wichtigsten gesellschaftlichen Erfordernissen des 21. Jahrhunderts. Kulturelle Bildung eröffnet dafür vielfältige Möglichkeiten.
Die Thüringer Kultur hat in den vergangenen Jahrhunderten immer wieder Neues und Innovatives hervorgebracht. Ideen und Gedanken großer Geister und kluger Köpfe wirken prägend in der Gegenwart und bilden eine unverwechselbare Symbiose aus schöpferischer Tradition und Innovation. Neues in der Kultur möglich zu machen ist Chance und Auftrag für eine Politik, die kulturelle Tradition erhalten will.
Der Freistaat Thüringen lebt mit dieser innovativen Tradition, die allenthalben spürbar und erlebbar ist. Die Kultureinrichtungen im Freistaat, gerade seine Welterbestätten, verfügen über wertvolle und herausragende Quellen, Sammlungen und Denkmale, die Plattformen für neue Projekte schaffen und fördernde Partner besonders der innovationsorientierten, nicht institutionalisierten Kulturbereiche sein sollen. In ihrer Gesamtheit bilden diese Kulturgüter einen außergewöhnlichen Wissens- und Kulturfundus von nationaler Bedeutung und internationaler Ausstrahlung, welcher das schöpferische Wechselverhältnis zwischen Tradition und Innovation eindrucksvoll bezeugt.
Innovation als zeitgenössischer Beitrag zur kulturellen Tradition wird getragen von den in Thüringen lebenden Künstlerinnen und Künstlern. Ihre kreativen Werke und Leistungen sind die Basis gegenwartsbezogener Reflexionen und Diskurse innerhalb der Gesellschaft.
Neue Impulse für eine lebendige Kulturlandschaft erwachsen für Thüringen auch aus dem verantwortungsvollen Umgang mit dem kulturellen Erbe und aus einer bewussten und umfassenden Auseinandersetzung mit der Geschichte bis in die jüngere Zeit und ihre Schrecken und Umbrüche hinein. Orte und Zeugen dieser Auseinandersetzung, Erinnerung und Aufarbeitung gehören zum Kulturland Thüringen.
Kultur ist ein unerlässlicher Baustein im Netz unseres sozialen, wirtschaftlichen, politischen und ökologischen Lebens. Sie ist als Teil eines gesamtgesellschaftlichen Netzwerkes Standortfaktor und Impulsgeber für alle Bereiche des öffentlichen Lebens und leistet einen wertvollen Beitrag zur Stärkung regionaler wirtschaftlicher Entwicklungen.
Öffentlich-private Partnerschaften, bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement, zahlreiche Verbünde und Freundeskreise, Künstlerinnen und Künstler sowie kulturelle Fachverbände sind wichtige Bestandteile dieses Netzwerks, welche einen substanziellen Beitrag zu einer breiten Resonanz der Kulturangebote auf hohem Niveau leisten. Aus einer solchen Zusammenarbeit erwachsen gleichzeitig Potenziale und Synergien, die auch über Thüringen hinaus gezielt ausgebaut und weiterentwickelt werden können.
Die Zusammenarbeit von institutionalisierter Kultur und freier Kulturszene mit den schulischen und universitären Bildungsbereichen ist eine weitere entscheidende Grundlage für kulturelle Netzwerke.
Kultur darf sich nicht aus wirtschaftlicher Leistung und touristischer Attraktion begründen, sie besteht aus eigenem Recht und ist gerade so wirksam als wertvoller Beitrag und Triebkraft zur Stärkung regionaler wirtschaftlicher Entwicklungen.
Die Grundsicherung der kulturellen Infrastruktur ist unverzichtbar für eine nachhaltige Entwicklung der einzigartigen Kulturlandschaft. Sie wird in Thüringen als solidarische und gemeinsame Verantwortung von Land und kommunalen Gebietskörperschaften wahrgenommen. Ergänzend dazu leistet der Bund einen finanziellen Beitrag für die national bedeutsamen Kultureinrichtungen. Darüber hinaus bestimmen Qualität, Profil und Ausstrahlung einzelner Institutionen und Projekte ihre jeweilige Bedeutung in Thüringen, für Thüringen und über Thüringen hinaus. Privates Engagement leistet in Wechselwirkung mit der staatlichen Förderung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des kulturellen Lebens in Thüringen. Diese Bedingungen bilden die Grundlage für die Verteilung von Lasten und Verantwortung.
Das Land bekennt sich zu dieser gemeinsamen Verantwortung für die Kulturfinanzierung, darunter im Besonderen für überregional, landesweit und über das Land hinaus wirkende Einrichtungen, Verbände, Initiativen und Kulturschaffende. Es sichert die kulturelle Grundversorgung und kulturelle Teilhabe. Darüber hinaus unterstützt der Freistaat die kommunalen Gebietskörperschaften bei der Aufgabe, regional und lokal wichtige Kultureinrichtungen und Initiativen in ihrem Bestand zu sichern. Durch eine subsidiäre Förderung und durch eine entsprechende Bereitstellung und Lenkung von Fördermitteln schafft das Land die Voraussetzungen, Kunst und Kultur in ihrer Vielfalt regional ausgewogen zu ermöglichen.
Darüber hinaus ist eine gezielte Projektförderung für eine Kultur in Bewegung unerlässlich als flexibler und damit vorrangig zeitlich begrenzter Impuls. Für personalintensive Kultureinrichtungen und kulturelle Knotenpunkte, beispielsweise für Projektmanager, hat sich der Weg der längerfristigen Finanzierungssicherheit bewährt. Es ist zu prüfen, diesen künftig auch auf solche ausgewählten Projektförderungen auszudehnen, die wegen ihrer fachlichen und touristischen Potenziale längerfristige Laufzeiten benötigen.
Der Wert der Kultur und die Chancen, die sich für unsere Gesellschaft daraus ergeben, müssen im Bewusstsein unseres Landes stärker verankert werden. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen und des demographischen Wandels muss Kultur nicht als Problem, sondern als Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen thematisiert werden. Das Ziel einer verantwortungsbewussten Kulturpolitik in den nächsten Jahren ist es, die Thüringer Kulturlandschaft weiter zu entwickeln, neues innovatives Kulturschaffen zu ermöglichen und eine nachhaltige Attraktivität dieser einzigartigen Landschaft zu sichern.
Qualität, Profil und Ausstrahlung unserer kulturellen Angebote sind dabei maßgebliche Kriterien. Die in der kulturellen Identität dieser Landschaft begründete Balance zwischen Traditionen und Innovationen, kulturellem Erbe und Potenzialen der Zukunft, Bewahren und Erneuern muss dabei gewahrt bleiben.
- Die Förderung von Kunst und Kultur muss verlässlich und nachhaltig sein.
- Gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften wird eine breitere Kulturfinanzierung angestrebt, die auch einen angemessenen Ausgleich für unterschiedliche finanzielle Aufwendungen berücksichtigt. Gleichzeitig muss auf nachhaltig lebensfähige Strukturen hingearbeitet werden.
- Förderung soll Qualität stärken. Eine Verständigung über adäquate Maßstäbe soll dabei im Rahmen der Weiterentwicklung des Kulturkonzepts erfolgen. Dabei muss eine nachhaltige Qualitätsentwicklung angestrebt werden. Die Schärfung inhaltlicher und programmatischer Profile, eine qualifizierte zielgruppenspezifische Vermittlungsarbeit sowie die kulturelle Bildung stehen dabei im Vordergrund.
- Gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften wird eine breitere Kulturfinanzierung angestrebt, die auch einen angemessenen Ausgleich für unterschiedliche finanzielle Aufwendungen berücksichtigt. Gleichzeitig muss auf nachhaltig lebensfähige Strukturen hingearbeitet werden.
- Kultur braucht Räume und Strukturen.
- Die für die Entwicklung von Kunst und Kultur unverzichtbare Sicherung von Freiräumen der Produktion und Präsentation, des experimentellen Schaffens und Neugestaltens sowie ein kunst- und künstlerfreundliches Umfeld mit motivierenden Rahmenbedingungen sollen angemessen entwickelt werden. Für innovative und experimentelle Projekte sollten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Anreize durch Anschubfinanzierungen und jahresübergreifende Förderungsmöglichkeiten geschaffen werden.
- Kooperationen und Vernetzungsmodelle müssen gestärkt werden, um die jeweiligen Potenziale auch übergreifend zu bündeln und gemeinsame Verantwortung zu etablieren. Wir benötigen die offensive Fortführung des Dialogs aller gesellschaftlichen Akteure aus Forschung, Bildung, Tourismus, Wirtschaft und Kultur.
- Die für die Entwicklung von Kunst und Kultur unverzichtbare Sicherung von Freiräumen der Produktion und Präsentation, des experimentellen Schaffens und Neugestaltens sowie ein kunst- und künstlerfreundliches Umfeld mit motivierenden Rahmenbedingungen sollen angemessen entwickelt werden. Für innovative und experimentelle Projekte sollten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Anreize durch Anschubfinanzierungen und jahresübergreifende Förderungsmöglichkeiten geschaffen werden.
- Kultur hat Wirkung. Sie soll neugierig machen und einladen, in Thüringen Neues zu entdecken und zu erleben.
- Reichtum und Vielfalt unserer Kultur müssen als ein wesentliches Merkmal des Landes auch außerhalb Thüringens und Deutschlands vermittelt werden. Kulturelle Potenziale für die Entwicklung des Tourismus sind stärker zu nutzen, zu vernetzen und durch ein gemeinsames Marketing überregional auszurichten. Kultur ist Standortfaktor und wirtschaftlicher Impulsgeber.
- Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen sowie kulturelle Themenjahre sollen die Wahrnehmbarkeit und Attraktivität des Freistaats erhöhen.
- Die Zukunft der Kulturlandschaft ist interkulturell. Eine zunehmende ethnische und kulturelle Heterogenität der Bevölkerung in Deutschland und Europa erfordert eine stärkere interkulturelle Orientierung der kulturellen Einrichtungen und Infrastrukturen. Sie muss am Ende auch zu einer Veränderung und Öffnung der Angebotsstrukturen führen. Die Thüringer Kulturlandschaft bietet genügend Potenzial um internationale Aufmerksamkeit zu erzeugen. Diese muss stärker zu einem produktiven Dialog und zum Austausch mit europäischen und internationalen Kulturen genutzt werden.
- Kulturelle Bildung ist ein wichtiger Teil der Kulturpolitik. Neugier auf Kultur und Nachfrage nach kulturellen Angeboten beginnen mit kultureller Bildung und Entwicklung. Eine Intensivierung der ästhetischen Erziehung und kulturellen Bildung im schulischen und außerschulischen Kontext ist ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung einer kreativen, weltoffenen und humanen Gesellschaft. Sie ist darüber hinaus unerlässlich, um die Zukunft der Kultureinrichtungen nachhaltig zu sichern.
- Reichtum und Vielfalt unserer Kultur müssen als ein wesentliches Merkmal des Landes auch außerhalb Thüringens und Deutschlands vermittelt werden. Kulturelle Potenziale für die Entwicklung des Tourismus sind stärker zu nutzen, zu vernetzen und durch ein gemeinsames Marketing überregional auszurichten. Kultur ist Standortfaktor und wirtschaftlicher Impulsgeber.
- Kultur bietet eine gute Zukunft
- Das Kulturland Thüringen bietet im Zusammenwirken von Kultur, Wirtschaft, Tourismus, Bildung und Wissenschaft attraktive Zukunftsperspektiven für alle Bürgerinnen und Bürger. Diese Zukunft gemeinsam zu gestalten ist ein entscheidendes Handlungsfeld für die Politik im Land und in den Kommunen. Hierbei setzen wir auch auf eine aktive Zivilgesellschaft, auf das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern.
- Die Förderung von Kunst und Kultur muss verlässlich und nachhaltig sein.
Kulturlastenausgleich
Kunst und Kultur nehmen in und für Thüringen eine herausragende Stellung ein. Mit seiner reichen Museums-, Archiv- und Bibliothekslandschaft, historischen Schloss- und Parkanlagen, bedeutenden Sakralbauten, beeindruckenden Baudenkmalen, einer stattlichen Anzahl an national beachteten Residenz- und international bedeutsamen Kultur- und Welterbestätten, einem dichten Netz von Theatern und Orchestern und einer modernen, lebendigen und offenen Kulturszene vereint das Kulturland Thüringen kulturelle Angebote von besonderer Qualität und Ausstrahlung, die weit über die Grenzen Thüringens hinaus wirksam sind.
Dieser kulturelle Reichtum ist wesensbestimmend für das Kulturland Thüringen und seine Bürgerinnen und Bürger. Der Erhalt und die Förderung einer lebendigen und fruchtbaren Wechselbeziehung von Traditionspflege und kultureller Innovation ist eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der Kommunen. Das Land hat sich im Leitbild „Kulturland Thüringen“ und dem Kulturkonzept zu dieser gemeinsamen Verantwortung für die Kulturfinanzierung bekannt, darunter im Besonderen für überregional, landesweit und über Thüringen hinaus wirkende Einrichtungen.
Eine bessere Kulturfinanzierung ist ein Schwerpunkt unseres Kulturkonzepts. Wir haben die Kulturausgaben gesteigert und die Kulturquote erhöht. An manchen Orten ist das aber noch nicht genug. In Thüringen gibt es Kommunen, die besonders reich sind: besonders reich an historischem Erbe und einer modernen und lebendigen Kulturszene. Die Kommunen sind eine tragende Säule der Thüringer Kulturfinanzierung. Mit ihren Finanzierungsbeiträgen leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu der breiten und vielfältigen Kulturlandschaft in Thüringen. Um Kommunen, die sich besonders stark in der Kultur engagieren, gezielt zu unterstützen, wurden im Rahmen des Dialogprozesses zur Erarbeitung des Thüringer Kulturkonzepts verschiedene Modelle zur Kulturfinanzierung diskutiert.
In Umsetzung des § 22d ThürFAG wurde per 29.8.2018 eine neue Verwaltungsvorschrift erlassen, die neben der grundlegenden Änderung von einer Zuwendung aus dem Einzelplan 0208 zu einer Zuweisung nach § 22 d ThürFAG redaktionelle Änderungen zur Klarstellung der Berechnungsgrundlagen aufgreift.
Der Freistaat Thüringen gewährt gemäß § 22 d ThürFAG und nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuweisungen zum Ausgleich kommunaler Belastungen im kulturellen Bereich Landeszuweisungen zum Ausgleich kommunaler Belastungen im kulturellen Bereich an die Gemeinden und Landkreise, die überdurchschnittliche Aufwendungen für Kultur erbringen.
Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Berechnung und Festsetzung der Zuweisung erfolgen jährlich neu von Amts wegen.