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Preise

Kulturnadel des Freistaats Thüringen

Seit 2014 wird die »Kulturnadel des Freistaats Thüringen« an Einzelpersönlichkeiten vergeben, die sich durch herausragende ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich in Thüringen ausgezeichnet haben. Damit stärkt das Land die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements in Thüringen. Dies ist auch eine der Zielsetzungen des »Kulturkonzepts des Freistaats Thüringen«.

Im Jahr 2022 werden vom für Kultur zuständigen Minister bis zu zehn, mit jeweils 750 Euro dotierte »Kulturnadeln des Freistaats Thüringen« vergeben.

Es hat sich gezeigt, dass es für die Entscheidungsfindung der Jury sehr wichtig ist, den tatsächlichen Umfang der Ehrenamtlichkeit einschätzen zu können. Daher wird empfohlen, diesen Aspekt bei künftigen Vorschlägen besonders deutlich darzustellen.

Aufnahme der Kulturnadel

Kulturnadel 2023

Ausschreibungsverfahren

Ausschreibung:

Gesucht werden

Vorschläge für die Vergabe der »Kulturnadel des Freistaats Thüringen«.

Preisträger

sind Einzelpersönlichkeiten, die sich durch herausragende ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich in Thüringen ausgezeichnet haben.

Vorschlagsberechtigt

sind kulturelle Vereine, Verbände, Institutionen und Kommunen in Thüringen. Mit Anregungen kann sich jeder Bürger an die Vorschlagsberechtigten wenden.

Einsendedatum

ist der 1. November 2022 bis 28. Februar 2023

Wichtig

Vorschläge sind in schriftlicher Form unter Nennung der vollständigen Absenderangabe einzureichen.

Einzureichen sind

zu jedem vorgeschlagenen Preisträger eine Kurzbiografie, eine sachlich fundierte Begründung (max. 3 A4-Seiten) und die aktuellen Kontaktdaten des Preisträgers (Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer). Die Unterlagen sind als Word-Datei (docx-Datei, keine PDF) einzureichen.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine ehrenamtlich tätige Jury.

Adresse

Thüringer Staatskanzlei
Abteilung Kultur und Kunst
Postfach 90 02 53
99105 Erfurt

kulturnadel-thueringen@tsk.thueringen.de

Rechtliche Grundlage

ist die Richtlinie über die Vergabe des Kulturpreises und der Kulturnadel (PDF, 876 KB, nicht barrierefrei)
veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger 46/2020
 

Junges Literaturforum Hessen-Thüringen

Das Junge Literaturforum Hessen-Thüringen ist ein Wettbewerb, der sich an 16- bis 25-Jährige in Hessen und Thüringen richtet. Der Preis wird für Prosatexte und/oder Gedichte vergeben.

Das Junge Literaturforum wurde 1984 gegründet und wird seit 1991 in Thüringen und Hessen durchgeführt. Es vergibt zehn Förderpreise à 800 Euro, außerdem können 15 Preisträger an einem Wochenendworkshop mit Schriftstellern teilnehmen. Die Beiträge von rund 30 Teilnehmern werden in der Anthologie „Nagelprobe“ veröffentlicht.

Mit dem hr2-Literaturpreis hat der Hessische Rundfunk 2010 noch eine weitere Auszeichnung hinzugefügt: hr2-kultur präsentiert die Texte der zehn Hauptgewinner und stellt sie den Hörerinnen und Hörern zur Wahl. Über eine Online-Abstimmung wird der Sieger ermittelt, der die Möglichkeit erhält, einen weiteren längeren und honorierten Text im Radio zu präsentieren.

Ausschreibung des Wettbewerbs

Wer zwischen 16 und 25 Jahre alt ist und in Hessen oder Thüringen wohnt, kann beim Jungen Literaturforum mitmachen. Eine Teilnahme ist ebenfalls möglich, wenn der Teilnehmer außerhalb der beiden Bundesländer wohnt, aber eine Schule oder Hochschule in Hessen oder Thüringen besucht, in diesem Falle ist eine entsprechende Schul- oder Hochschulbescheinigung nötig.

Es können bis zu drei Gedichte und/oder Prosatexte (mit maximal insgesamt 1.300 Wörter für alle Texte zusammen) per E-Mail an junges-literaturforum@hmwk.hessen.de eingesendet werden.

Bitte beachten Sie:

  • Die Texte müssen selbst verfasst und in deutscher Sprache geschrieben sein (keine Gemeinschaftsarbeit).
  • In der E-Mail sind unbedingt Name, Adresse, Geburtsdatum und Anzahl der Wörter anzugeben. Der angefügte Text nicht im PDF-Format.
  • Der Einsendezeitraum dauert jedes Jahr vom 1. November bis zum 31. Januar.

Zu gewinnen sind:

  • zehn Förderpreise à 800 Euro,
  • die Teilnahme an einem Workshop,
  • die Veröffentlichung im Jahrbuch „Nagelprobe",
  • der hr2-Literaturpreis.

Die Rechte bleiben beim Autor. Mit der Einsendung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt und dem Land Hessen beziehungsweise dem Land Thüringen sowie dem Hessischen Rundfunk das Recht zur Veröffentlichung, zur Verbreitung und zum Vortrag eingeräumt.

Das Junge Literaturforum Hessen-Thüringen wird mit freundlicher Unterstützung der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen realisiert.

Kontakt

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Elisabeth Volck-Duffy
Silvia Laufer
Rheinstraße 23 - 25
65185 Wiesbaden

Thüringer Staatskanzlei
Sylvie Knoblich
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Ute Edda Hammer
Hauptmarkt 40
99867 Gotha

Thüringer Literaturpreis

Seit 2011 vergibt der Freistaat Thüringen und die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Literaturrat e. V. den Thüringer Literaturpreis. Mit dem Literaturpreis werden schriftstellerische Leistungen arrivierter Autorinnen und Autoren ebenso gewürdigt wie das literarische Schaffen von Nachwuchskünstlern. Der Preis ehrt Autorinnen und Autoren, die selbst oder durch ihr Schaffen in besonderem Maße mit dem Kulturland Thüringen verbunden sind und an der Gestaltung des gegenwärtigen geistigen und kulturellen Lebens in und über die Grenze Thüringens hinaus erheblichen Anteil haben.

Der Literaturpreis wird alle zwei Jahre verliehen und ist mit 12.000 € dotiert. Er soll jeweils einer Preisträgerin bzw. einem Preisträger zuerkannt werden.

Über die Verleihung des Preises entscheidet eine aus drei Personen bestehenden Jury. Diese wird von der Thüringer Staatskanzlei und der Sparkassen-Kulturstiftung Thüringen-Hessen in Abstimmung mit dem Thüringer Literaturrat berufen, dem auch die Vorbereitung und Durchführung der Preisverleihung obliegt.

Träger des Thüringer Literaturpreises 2021

Mit dem Thüringer Literaturpreis 2021 wurde Steffen Mensching für sein vielfältiges künstlerisches Werk ausgezeichnet. Der 1958 in (Ost-) Berlin geborene Autor debütierte 1979 mit einem Gedichtband in der renommierten Reihe Poesiealbum des Verlags Neues Leben. Seither hat er ein umfangreiches Werk geschaffen, das neben der Lyrik mehrere Romane, Erzählungen, Kinderbücher, Reportagen, Lieder und satirische Texte umfasst. Auch als Herausgeber ist Mensching aktiv, der seit der Spielzeit 2008/09 das Theater in Rudolstadt leitet.

drei Männer bei der Preisverleihung, Ministerpräsident liest aus Urkunde vor

Thüringischer Denkmalschutzpreis

Die Pflege und Erhaltung von Kulturdenkmalen erfordert engagierten Einsatz. Seit 1994 vergibt der Freistaat Thüringen deshalb jährlich den Thüringischen Denkmalschutzpreis.
Der Preis wird für denkmalpflegerische Leistungen verliehen, die über das denkmalschutzrechtlich Gebotene hinausgehen. Mit ihm werden Privatpersonen, bürgerschaftliche Initiativen und Vereine oder andere juristische Personen des privaten Rechts geehrt, die sich in besonderem Maße für die Denkmalpflege einsetzen, und/oder Projekte und Einrichtungen ausgezeichnet, die Vorbilder für denkmalpflegerische Methodik und Freiwilligkeit sind und die damit Vorbilder für neue Projekte darstellen können.

Eine Fachjury entscheidet über die Preisträger. Kriterien für die Auswahl sind unter anderem das persönliche Engagement, die zeitgemäße Nutzung historischer Gebäude, Finanzierungsart und denkmalpflegerische Gesamtqualität sowie die Möglichkeit des barrierefreien Zugangs zu den sanierten Objekten.

Der Preis kann vergeben werden in den Kategorien

  • Gruppenpreis,
  • Einzeldenkmale,
  • Archäologische Denkmalpflege,
  • Anerkennung,
  • technische Denkmale,
  • Denkmalensemble

und insbesondere für

  • vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmalen sowie von archäologischen Denkmalen in Thüringen,
  • die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit,
  • hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Theorie und Praxis der Denkmalpflege,
  • langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie der archäologischen Denkmalpflege

Der Freistaat Thüringen und die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen tragen das Preisgeld in Höhe von insgesamt 40.000,00 EUR jeweils zur Hälfte.

Vorgeschlagen werden die Bewerber von den unteren Denkmalschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte), dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) sowie den der Denkmalpflege verbundenen Körperschaften und Verbänden.

Bewerbungen sind ausschließlich digital unter dem Stichwort „Thüringischer Denkmalschutzpreis“ per Mail (maximales Datenvolumen 30 MB), Datenaustauschplattform oder Datenträger mittels des zu verwendenden Formulars „DSP“ (barrierefrei), bis zum 15. Februar des laufenden Jahres einzureichen bei:

  1. der Thüringer Staatskanzlei, Referat 43, Regierungsstraße 73, 99084 Erfurt, poststelle@tsk.thueringen.de
     
  2. nachrichtlich beim Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Petersberg 12, 88084 Erfurt, post.erfurt@tlda.thueringen.de

Darüber hinaus sollen der Bewerbung aussagefähige Unterlagen, wie z. B. Planzeichnungen, Fotos, Presseberichte, Publikationen etc., möglichst nicht über DIN A3-Format, beigefügt werden.

Rechtliche Grundlage ist der Erlass zur Verleihung des Thüringischen Denkmalschutzpreises vom 25.04.1997/12.11.2001, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/1997 und  48/2001.

Kontakt:
Thüringer Staatskanzlei
Referat 43
Kristin Kalb-Liesche
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt
poststelle@tsk.thueringen.de

 

Thüringer Bibliothekspreis

Gemeinsam mit der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen verleiht der Deutsche Bibliotheksverband, Landesverband Thüringen e.V. seit 2003 alljährlich den Thüringer Bibliothekspreis.

Der Hauptpreis ist mit 10.000 € dotiert. Neben dem Hauptpreis werden seit 2006 zwei Förderpreise vergeben, die mit jeweils 2.500 € dotiert sind. Mit dem Preisgeld sollen Projektideen umgesetzt werden, die im Zuge der Bewerbung vorgestellt werden.

Der Hauptpreis im Rahmen des Thüringer Bibliothekspreises wird vergeben für

  • die gelungene Umsetzung eines beispielgebenden Bibliothekskonzeptes, eines besonderen Angebotes oder Projektes,
  • das in den kulturellen oder bildungspolitischen Kontext der Kommune besonders gelungen integriert ist und
  • durch eine wirksame Kundenorientierung bzw. eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit eine nachhaltige Wirkung erzielt.

Um den Hauptpreis können sich hauptamtlich geleitete Öffentliche Bibliotheken in Thüringen bewerben. Wiederholte Bewerbungen sind möglich.

Um die Förderpreise können sich alle Öffentlichen Bibliotheken in Thüringen, einschließlich der neben- oder ehrenamtlich geleiteten, bewerben.

Nähere Informationen zur Bewerbung und den hierfür erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

Zur Webseite des Deutschen Bibliotheksverbands e.V.

Die Bewerbungsfrist für den Hauptpreis und die Förderpreise endet am 31. Juli 2015. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine unabhängige Jury. Die Verleihung des Hauptpreises erfolgt im Rahmen des jährlich stattfindenden Thüringer Bibliothekstages.

Der 21. Thüringer Bibliothekstag findet am 21. Oktober 2015 in Nordhausen statt.

    Thüringer Archivpreis

    Seit 2011 vergeben der Thüringische Archivarverband (Landesverband Thüringen im Verband Deutscher Archivarinnen und Archivare) und die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen gemeinsam den Thüringer Archivpreis. Er ist mit 5000 € dotiert und wird alle zwei Jahre ausgelobt.

    Sein Zweck besteht in der Förderung des Thüringer Archivwesens durch Prämierung herausragender Leistungen, die von öffentlichen Archiven (im Sinne des Thüringer Archivgesetzes) erbracht worden sind.

    Der Preis wird vergeben für:

    • die Initiierung und Durchführung kreativer und innovativer Projekte in bestehenden Archiveinrichtungen, insbesondere zur Übernahme und Erfassung von Archivgut, seiner Sicherung und Erhaltung, namentlich durch Entsäuerung, Restaurierung, Verfilmung oder Digitalisierung,
    • den Neubau, die Modernisierung, Einrichtung oder auch Übernahme eines Archivs, wobei dessen Zugänglichkeit für die öffentliche Benutzung und eine anhaltende archivfachliche Betreuung (Archivpflege) vorausgesetzt werden,
    • herausragende wissenschaftlichen Darstellungen zum Archivwesen und zur Archivgeschichte Thüringens sowie zur Archivtheorie,
    • den Einsatz und die Weiterentwicklung neuer Technologien und Medien in der Archivpraxis.

    Es werden nur bereits abgeschlossene oder in der Endphase befindliche Projekte prämiert, keine Planungen oder Projektentwürfe.

    Empfänger des Thüringer Archivpreises können nur staatliche und nichtstaatliche öffentliche Archive auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen sein, z.B. Archive der Kommunen, Kirchen und Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts, der Wirtschaft, Medien sowie von Vereinen und Verbänden.
    Auch die Leistungen kleinerer und ehrenamtlich geführter Archive sollen durch den Preis gewürdigt werden.
    In Ausnahmefällen kann der Archivpreis je zur Hälfte an zwei Parteien gehen.
    Es werden nur Institutionen prämiert, keine Einzelpersonen.

    Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Die Bewerbungsfrist ist der 31. Januar des Folgejahres zum Ausschreibungsjahr. Wiederholte Bewerbungen sind möglich.

    Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind schriftliche Anträge mit einer Begründung einzureichen, für die beim Vorstand des Thüringer Archivarverbandes sowie auf dessen Homepage ein Formular abgerufen werden kann.

    Der Archivpreis wird auf Vorschlag Dritter oder auf Grund von Selbstbewerbungen vergeben. Vorschläge für die Vergabe des Preises können alle Personen einreichen, die mit dem Thüringer Archivwesen in irgendeiner Verbindung stehen, also auch von Archivbenutzern.

    Die Bekanntgabe des Preisträgers und die Vorstellung seiner prämierten Leistung erfolgt auf dem nächstfolgenden Thüringischen Archivtag durch den Vorstand des Thüringer Archivarverbandes. Die Preisverleihung selbst findet in einer separaten Veranstaltung am Ort des Preisträgers statt, die dieser nach seinen Möglichkeiten ausrichtet.

    Das Preisgeld darf nur für archivische Zwecke verwendet werden.

      Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

      Anträge und Formulare zur Förderungen von kulturell bedeutsamen Projekten erhalten Sie stets aktuell auf der  Website der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

      Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen hat zum 01.01.2005 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Erfurt. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Thüringen. Ihr obliegt insbesondere die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur der in Thüringen lebenden Künstlerinnen und Künstler. Dieser Stiftungszweck wird erfüllt durch die Gewährung von Stipendien und die Förderung von Projekten.

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