Welt- und Kulturerbe Thüringens

Die Kulturabteilung der Thüringer Staatskanzlei koordiniert als oberste Denkmalschutzbehörde landesseitig das Antragsverfahren für die UNESCO-Welterbeliste und ist gemeinsam mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Ansprechpartner gegenüber der UNESCO für die Welterbestätten.
Welterbestätte in Thüringen
In Thüringen gibt es derzeit drei Stätten des UNESCO-Weltkulturerbes:
- Wartburg
Zur Webseite der UNESCO zur Wartburg - Bauhaus-Stätten in Weimar
Zur Webseite der UNESCO zu den Bauhaus-Stätten in Weimar - Klassisches Weimar
Zur Webseite der UNESCO zum Klassischen Weimar - Der Nationalpark Hainich (ist Bestandteil des UNESCO-Weltnaturerbes "Alte Buchenwälder")
Zur Webseite der UNESCO.
Insgesamt gibt es in Deutschland aktuell 46 Welterbestätten.
#DailyDrone
#DailyDrone ist der tägliche Blick auf Deutschland aus der Vogelperspektive. Die #DailyDrone zeigt alle 46 UNESCO-Natur- und Kulturerbestätten in Deutschland.
#DailyDrone "Klassisches Weimar"
Thüringer Residenzkultur
Thüringen. Land der Residenzen - Potential zum Weltkulturerbe?
Ständestaat und Monarchie haben in Thüringen ein vielschichtiges, differenziertes und an Realien reiches Erbe hinterlassen. Hier sind die aus fürstlichen Sammlungen hervorgegangenen Stücke des Weltdokumentenerbes „Schriften der frühen Reformation“ ebenso zu nennen wie Kunstsammlungen oder das für die deutsche Geschichte des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit bedeutsame Ernestinische Gesamtarchiv. Die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena, die Herzogin Anna Amalia Bibliothek Weimar und die Forschungsbibliothek Gotha, die drei bedeutendsten Bibliotheken des Freistaats, jeweils mit internationalem Anspruch, gehen auf fürstliche Hofbibliotheken zurück.
Das bauliche Erbe der Thüringer Residenzkultur prägt weithin sichtbar die Kulturlandschaft. In seiner Dichte ist es Zeugnis adliger Baukultur und ihrer Nachnutzung in demokratischen und diktatorischen Kontexten. Der Freistaat Thüringen prüft daher die Nominierung der Thüringer Residenzkultur für die Vorschlagsliste, die sogenannte Tentativliste, zum UNESCO-Welterbe.
Mit der Wartburg in Eisenach und dem Weimarer Schloss gehören bereits zwei herausragende Bestandteile der Thüringer Residenzkultur zum UNESCO-Weltkulturerbe. Im Rahmen des touristischen Jahresschwerpunkts „Parks und Gärten“ werden auch die den Schlössern nicht selten zugehörigen Parkanlagen in das öffentliche Bewusstsein gehoben.
Pressekonferenz vom 07.10.2021

Kulturlandschaft der Thüringer Residenzen macht sich auf den Weg zum Welterbe-Status
Thüringens höfische Vielfalt könnte Welterbe werden. Der Freistaat strebt mit seiner Kulturlandschaft der Residenzen eine Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste an. Die erste Hürde ist die Aufnahme in die deutsche Vorschlagsliste, die sogenannte Tentativliste. In den vergangenen Monaten hat die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten im Auftrag des Landes und in enger Abstimmung mit dem Thüringer Landeskonservator den Antrag dafür erarbeitet. Ende Oktober will die Landesregierung ihn bei der Kulturministerkonferenz einreichen. Dann beginnt ein Evaluierungsprozess, an dessen Ende eine neue Tentativliste der Länder steht. Ab 2025 wird die Bundesrepublik Deutschland jedes Jahr ein Vorschlag aus dieser Liste dem Welterbekomitee in Paris vorlegen.
Weitere Informationen
Verfahren UNESCO-Welterbe
Für die UNESCO-Liste des Weltkultur- und Weltnaturerbes qualifizieren sich Stätte, die von außergewöhnlich universellem Wert („outstanding universal value“) sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen.
Die Auswahl von Welterbestätten gliedert sich in ein mehrstufiges Verfahren. Im ersten Schritt erfolgt auf nationaler Ebene die Bewerbung um die Aufnahme in die Tentativliste. Die Tentativliste ist eine Vorschlagliste für zukünftige Nominierungen zur Aufnahme in das Register der UNESCO-Welterbestätten. Da in Deutschland Kulturhoheit Ländersache ist, liegt das Vorschlagrecht für die Tentativliste bei den für Denkmalschutz zuständigen Landesministerien. Die aus den Ländern kommenden Vorschläge werden dann durch die Kulturministerkonferenz (KMK) zusammengeführt. Die Tentativliste dient als Grundlage für die künftigen Anmeldungen für die Nominierung für die UNESCO-Welterbeliste.
Deutschland hat seine aktuelle Tentativliste fast abgearbeitet. 2024 wird der letzte Eintrag auf der deutschen Vorschlagliste für ein UNESCO-Welterbe von Deutschland eingereicht werden. Die Gremien der Kulturministerkonferenz haben das Verfahren für die Fortschreibung der Tentativliste vorbereitet. Jedes Bundesland kann bis zu zwei Güter nominieren, Abgabetermin für die Bewerbungen der Tentativliste ist der 31.10.2021. Nach der Begutachtung durch ein Fachgremium wird Ende 2024 der Beschluss über die Aufnahme auf die Tentativliste gefällt. 2025 kann Deutschland dann den ersten Eintrag der aktualisierten Tentativliste einreichen. Thüringen prüft mit dem Grünen Band und der Thüringer Residenzkultur derzeit zwei mögliche Nominierungen für die Tentativliste.
Weitere Informationen:
Bewerbung Jüdisch-mittelalterliches Erbe
2021 reicht Thüringen den von der Stadt Erfurt vorbereiteten Antrag zum jüdisch-mittelalterlichen Erbe als Bewerbung um ein weiteres Weltkulturerbe bei der UNESCO ein. Nominiert sind die Alte Synagoge, die Mikwe sowie das Steinerne Haus. Diese Bauwerke sind seltene Zeugnisse eines christlich-jüdischen Zusammenlebens im Mittelalter, das mit Pogromen und Vertreibungen zu einem abrupten Ende gekommen ist.

Europäisches Kulturerbe-Siegel
Das Europäische Kulturerbe-Siegel zeichnet Stätten aus, die in besonderer Weise mit der Geschichte Europas und der Entwicklung der Europäischen Union verbunden sind. Bewerben können sich Kulturdenkmale, Kulturlandschaften oder Gedenkstätten. Stätten, die das Europäische Kulturerbe-Siegel tragen, bieten Vermittlungsangebote an, die Besucherinnen und Besucher für den europäischen Gedanken sensibilisieren. Beim Europäischen Kulturerbe-Siegel handelt es sich um eine Initiative einzelner europäischer Staaten. Bis 2011wählten EU-Mitgliedsstaaten nach jeweils eigenen Kriterien Stätten für das Europäische Kulturerbe-Siegel aus. 2012 erfolgte die Umwandlung in eine formelle EU-Initiative. Alle zwei Jahre startet nun eine Ausschreibungsrunde, bei dem jedes der 27 EU-Länder bis zu zwei Stätten vorschlagen kann. Es handelt sich um ein zweistufiges Auswahlverfahren. Zunächst muss auf nationaler Ebene eine Auswahl erfolgen. Im zweiten Schritt prüft dann eine unabhängige Jury die Vorschläge. Die Zuerkennung erfolgt durch die EU-Kommission. Seit 2012 wurden in Deutschland insgesamt fünf Stätten ausgezeichnet: Das Hambacher Schloss, Stätten des musikalischen Erbes der Stadt Leipzig, Stätten des Westfälischen Friedens, das ehemalige Konzentrationslager Natzweiler (zusammen mit Frankreich) sowie die Werkbundsiedlungen. Nach dem alten System (2006 - 2011) wurden im Rahmen des Netzwerks „Stätten der Reformation“ und „Stätten des Eisernen Vorhangs“ Orte in Thüringen mit dem Vorläufer des heutigen Europäischen Kulturerbe-Siegels ausgezeichnet.
Weitere Informationen zum Verfahren Europäisches Kulturerbe-Siegel finden Sie in den Leitlinien für Bewerberstätten.
Leitlinien für Bewerberstätten
Zur Webseite des Europäischen Kulturerbe-Siegels der Europäischen Kommission
