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Medienrecht und Medienpolitik

Die Thüringer Staatskanzlei ist zuständiges Ministerium für das Medienrecht und die Medienpolitik.

Medien- und Rundfunkrecht ist Ländersache! Um die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit mit Leben zu füllen, schließen die 16 Länder gemeinsam bundeseinheitliche Regelungen in Form von Staatsverträgen. So enthält der am 7. November 2020 in Kraft getretene Medienstaatsvertrag grundlegende Regelungen für die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk und Telemedien in Deutschland.

Auf der Grundlage des MDR-Staatsvertrages tragen die drei Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen den öffentlich-rechtlichen Sender Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) gemeinsam. Die Rechtsaufsicht wechselt im 2-Jahres-Rhythmus zwischen den drei Ländern.

Vor mehr als 20 Jahren (Januar 1997) startete in Erfurt der Kinderkanal von ARD und ZDF sein Programm für Jungen und Mädchen von drei bis 13 Jahren. Als Gemeinschaftsprogramm der ARD-Landesrundfunkanstalten und des ZDF bietet der KiKA hochwertige Angebote, die der jungen Zielgruppe werbefrei dargeboten werden.

Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den privaten Rundfunk in Thüringen, auch für den Bereich des Jugendmedienschutzes. Die Rechtsaufsicht über die TLM obliegt der Thüringer Staatskanzlei. Von der TLM werden nichtkommerzielle, lokale Bürgermedien unterstützt. Die Thüringer Bürgersender leisten neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen des MDR und den landesweiten Privatradioprogrammen auch einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt. Man bezeichnet sie daher auch als Dritte Säule des Thüringer Rundfunks. Hier können sich alle Interessierten einbringen und eigene Beiträge erstellen und senden. 

Die Thüringer Staatskanzlei ist auch für Fragen des Presserechtes zuständig. Das Thüringer Pressegesetz reguliert den Bereich Printmedien, also Zeitschriften und Zeitungen.

Die Medienpolitik wird seitens der Ländergemeinschaft durch die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten koordiniert, an deren Sitzungen die Vertreter der Thüringer Staatskanzlei regelmäßig teilnehmen.

Thüringen bietet günstige Voraussetzungen für die Medienbildung aufgrund der großen Anzahl von Absolventen praxisorientierter Medienstudiengänge, eines hervorragenden Ausbildungsniveaus ortsansässiger Arbeitskräfte, einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur in der Mitte Deutschlands und einer breiten Palette von spezifischen Unterstützungsangeboten. Im Jahr 2001 wurde Medienbildung in Thüringen deutschlandweit einzigartig als integratives Fach an den allgemein bildenden Schulen eingeführt. Eine enge Vernetzung der in der Medienbildung engagierten Akteure sowie der stattfindenden Projekte (Zur Webseite Cockpit Medienbildung) ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Als zentrale Anlaufstelle und wichtiger Netzwerkknoten für Medienbildung hat sich die Thüringer Landesmedienanstalt etabliert.

Ansprechpartner
Referat 3A 2 “Medienrecht und Medienpolitik“

Herr Nils Jonas Greiner
Tel.: 0361 / 57321 1470
Mail: Nils.Greiner@tsk.thueringen.de

Herr Arthur Vildomec
Tel.: 0361 / 57321 1471
Mail: Arthur.Vildomec@tsk.thueringen.de

Frau Diana Knappe
Tel.: 0361 / 57321 1475
Mail: Diana.Knappe@tsk.thueringen.de

Frau Monika Schwarzbach
Tel.: 0361 / 57321 1476
Mail: Monika.Schwarzbach@tsk.thueringen.de

 

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