„Damit hat Thüringen als erstes der drei Staatsvertragsländer die Voraussetzungen für die Befassung im Parlament geschaffen. Die Novellierung des MDR-Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen ist aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung dringend geboten“, betont Thüringens Medienstaatssekretär Malte Krückels am Dienstag in Erfurt. Darüber hinaus erfolgten die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Gremienbesetzung der Rundfunkanstalten und die Erhöhung der Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Besonderes Augenmerk hat die rot-rot-grüne Landesregierung bei der Neufassung des Staatsvertrages auf die Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Vertretungsrechte freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine künftig ausgewogenere Ressourcenverteilung innerhalb des MDR und die damit verbundene regionale Identität gelegt. Die Entwicklung der Ressourcenverteilung wird von der Thüringer Landesregierung im Blick gehalten.