Das Thüringer Kabinett hat sich mit dem von der für Medien zuständigen Staatskanzlei erarbeiteten Zweiten Bericht der Landesregierung zur strukturellen Ausrichtung und Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk befasst. Im Bericht der Thüringer Landesregierung zum Beschluss des Landtages vom 18.12.2020 zur Drucksache 7/2453 wird die wichtige Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie und für die Gesellschaft betont. Dieser werde aber nur dann seinem Auftrag gerecht werden können, wenn die Bürgerinnen und Bürger weiterhin Vertrauen in seine Struktur und seine Inhalte haben. Insoweit seien nur attraktive, plurale und qualitativ hochwertige Inhalte in der Lage, die Akzeptanz der Angebote und damit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt zu stärken.
Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, der jetzt im Ratifizierungsverfahren ist, haben die Länder mehr Digitalisierung und eine Fokussierung des Auftrags, insbesondere auch auf den Online-Bereich, sowie eine Stärkung der Aufsichtsgremien in einem ersten Schritt auf den Weg gebracht.
Mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag werden die Länder noch in diesem Jahr mit Regelungen zur Stärkung von Compliance, Transparenz und Kontrollmechanismen eine einheitliche Basis für ARD, ZDF und Deutschlandradio schaffen.
Im Kabinett war man sich einig, dass jetzt der aufgezeigte Reformprozess schrittweise weitergeführt werden muss, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest zu gestalten.
Dafür werde sich der Freistaat in die weiteren Befassungen der Rundfunkkommission proaktiv auch im Sinne der Beschlüsse des Thüringer Landtages einbringen.
Jüdische Landesgemeinde und ihr kulturelles Engagement dauerhaft fördern und stärken
Die Landesregierung hat den Vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen vom 1.11.1993 (GVBl. S. 758) in der Fassung vom 12.10.2011 (GVBl. S. 478) beraten und wird den geplanten Änderungsstaatsvertrag dem Landtag zur Unterrichtung zuleiten. In diesem Änderungsstaatsvertrag geht es vor allem um eine Erhöhung der Landesleistungen des Freistaates Thüringen an die Jüdische Landesgemeinde.
Dadurch soll deren kulturelles Engagement dauerhaft gefördert und gestärkt werden. Das Themenjahr „Neun Jahrhunderte jüdisches Leben in Thüringen“ hat gezeigt, dass das gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in Thüringen ganz wesentlich bereichert wird durch jüdisches Leben - besonders in den Bereichen von Kunst und Kultur. Kunst und Kultur leisten einen wichtigen Beitrag zu einem breiten gesellschaftlichen Austausch, stärken den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und eine weltoffene Einstellung der Thüringerinnen und Thüringer.
Weiterhin bekennt sich die Landesregierung dazu, die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der jüdischen Landesgemeinde den sich ändernden Sicherheitsstandards entsprechend zu treffen. Zu diesem Zweck auf der Basis des Staatsvertrages ein Verwaltungsabkommen geschlossen werden.
Weitere Themen der heutigen Kabinettssitzung
Mündlich berichtete die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Susanna Karawanskij, über den Mehrbedarf der Flughafen Erfurt GmbH im Haushaltsjahr 2023.
Darüber hinaus hat das Kabinett der Versetzung des Staatssekretärs im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Sebastian von Ammon, in den einstweiligen Ruhestand und der Ernennung der Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Meike Herz, zugestimmt.
Weiterhin war der zweite Tätigkeitsbericht zum Thüringer Transparenzgesetz des
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Bestandteil der Kabinettsitzung.