Gerade mit der Bezugnahme des Bundesverfassungsgerichtes auf die Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit seiner Vermittlungs- und Orientierungsfunktion ist klar gestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor allem in der heutigen Medienlandschaft das Teil des Fundaments bildet, das in Zeiten einer immer komplexer werdenden Mediengesellschaft wichtiger denn je ist“, so Staatsekretär Krückels.
Die Thüringer Landesregierung und der Thüringer Landtag hatten bereits vor diesem Hintergrund der vorgesehenen Beitragserhöhung um 86 Cent im vergangenen Dezember zugestimmt. „Der Freistaat hat somit seiner vom Bundesverfassungsgericht genannten föderalen Mitverantwortungsträgerschaft entsprochen“, so Krückels weiter. „Es gilt nun, zeitnah entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes mit den Fraktionen im Thüringer Landtag und den anderen Landesregierungen den Austausch dazu zu suchen, wie schnellstmöglich ein verfassungsgerechter Zustand wiederhergestellt werden kann. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie das Verfahren der Festsetzung des Rundfunkbeitrages in Zukunft legitimatorisch und verfassungsrechtlich sicher ausgestaltet werden kann“, betonte der Staatssekretär.