Der Staatssekretär für Medien, Malte Krückels, betont: „Mit dem Staatsvertrag wird den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung des Programmauftrags eingeräumt und ein zukunftsorientierter Umgang mit den Telemedien geregelt. Zugleich wird das duale Rundfunksystem an die Anforderungen der nationalen und internationalen Medienlandschaft angepasst.“
Mit den Neuregelungen werde sichergestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag (vgl. BVerfGE 158, 389 (419)) nachkommen könne. Zugleich werde durch die Änderungen des Medienstaatsvertrages die Rolle der Gremien in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Dies entspräche dem Auftrag an den Gesetzgeber, die Anforderungen an die institutionelle Ausgestaltung der Rundfunkanstalten auszugestalten und dabei am Ziel der Vielfaltsicherung auszurichten (vgl. BVerfGE 57, 295 (320, 325); 73, 118 (152 f.); 121, 30 (51)).
„Zudem zeigt der dritte Medienänderungsstaatsvertrag, dass die Medienpolitik mit der klaren Auftragsschärfung, ein Angebot für alle zu schaffen und zugleich eine deutliche Stärkung der Gremien vorzunehmen, die Zeichen der Zeit erkannt hat“, so Krückels abschließend.