Dazu erklärt Thüringens Kulturstaatssekretärin Tina Beer:
„Ich freue mich, dass die Zukunft der Außenstellen in den ehemaligen Bezirksstädten der DDR mit dem Gesetz gesichert wird. In Thüringen werden somit neben dem zentralen Standort Erfurt die Außenstellen in Gera und Suhl Bestand haben und ihre Arbeit als Träger regionaler Aufarbeitung sowie als Erinnerungs- und Bildungsstätten fortsetzen können. Es ist wichtig, dass an allen drei Orten Möglichkeiten des Erinnerns an die Diktatur und des Lernens bestehen. Es ist heute wichtiger denn je, Lehren aus dem Unrechtssystem zu ziehen und Demokratiebildung zu sichern.“
Zudem wird mit dem Gesetz das Amt einer oder eines Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag als Koordinierungsstelle zwischen Bund und Ländern geschaffen. Zentrale Aufgabe ist es, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Politik und Öffentlichkeit einzutreten. Hinzuweisen ist hier aber darauf, dass für die Belange der Betroffenen, zum Beispiel bei Rehabilitierungsanliegen, weiterhin die jeweiligen Landesbeauftragten zuständig sind.
Mehr als 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution werden nun mit dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs eingegliedert, dort dauerhaft gesichert und besser nutzbar gemacht. Das Recht auf Akteneinsicht, welches das Stasi-Unterlagengesetz für betroffene Bürger, Medien und Wissenschaft vorsieht, bleibt unverändert bestehen.