Auf folgende Tagesordnungspunkte (TOP) der kommenden Sitzung möchten wir Sie besonders hinweisen:
TOP 6 Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Das Gesetz regelt in Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts das Entscheidungsverfahren auf Intensivstationen im Falle einer pandemiebedingt auftretenden Triage, d.h. zur Priorisierung medizinischer Hilfeleistung bei unzureichenden Ressourcen. Eine Zuteilungsentscheidung, die aufgrund pandemiebedingt nicht ausreichender, intensivmedizinischer Kapazitäten unvermeidbar ist, darf nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getroffen werden. Insbesondere dürfen eine Behinderung, das Alter, die verbleibende mittel- oder langfristige Lebenserwartung, der Grad der Gebrechlichkeit und die Lebensqualität keine Rolle spielen. Eine Ex-Post-Triage wird ausgeschlossen, damit keine Behandlung zugunsten einer anderen Patientin oder eines Patienten abgebrochen wird. Im Verfahren wurde auch noch eine Forderung aus der Stellungnahme des Bundesrates erfüllt, die Bedingungen für das Vorliegen einer Triage-Situation konkreter zu definieren. Außerdem wurde die Meldepflicht einer Zuteilungsentscheidung an die zuständige Landesbehörde und die Verpflichtung zur Durchführung einer Evaluation der Regelung bis spätestens 2025 festgelegt. Neu hinzugekommen ist auch die Konkretisierung im Begründungstext, dass Therapiezieländerungen, also die Beendigung einer medizinischen Behandlung aufgrund medizinischer Indikation, weiterhin möglich sind.
Thüringen wird sich zur Frage der Anrufung des Vermittlungsausschusses enthalten, da Regelungen des Gesetzes als nicht ausreichend erachtet werden, um den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen und Menschen mit Beeinträchtigungen bei Zuteilungsentscheidungen sicher vor Diskriminierung zu schützen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=22-1028-06
TOP 23 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU
Der Verordnungsvorschlag soll laut der Kommission das Ziel verfolgen, den Binnenmarkt für Medien zu stärken sowie die Qualität der Mediendienste und den Schutz des Medienpluralismus zu verbessern. Dazu sind unter anderem Schutzvorkehrungen gegen politische Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen und gegen Überwachung von Medienschaffenden vorgesehen. Der Schwerpunkt liegt laut Kommission auf der Unabhängigkeit und stabilen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sowie auf der Transparenz von Medieneigentum und der Zuweisung staatlicher Werbeausgaben. Ferner werden Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit von Redakteuren und zur Offenlegung von Interessenkonflikten formuliert. Ebenso soll das Thema Medienkonzentrationen angegangen und ein neues Europäisches Gremium für Mediendienste geschaffen werden.
Als Ergebnis der Ausschussberatungen liegen eine umfangreiche fachlichen Stellungnahme sowie die Empfehlung für die Erhebung einer Subsidiaritätsrüge vor, da der Vorschlag vor allem einen kompetenzüberschreitenden Eingriff in den Kernbereich der nationalen Medienordnungen und einen Widerspruch zu der in Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Kulturhoheit und damit eine Missachtung der Kompetenz der Mitgliedstaaten für die Medienregulierung darstellt.
Thüringen wird im Plenum die Erhebung einer Subsidiaritätsrüge sowie die fachliche Stellungnahme unterstützen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0514-22
TOP 41 Zwölftes Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
Das Gesetz sieht vor, die Grundsicherung zu einem Bürgergeld fortzuentwickeln. In diesem Sinne soll die staatliche Unterstützung bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter ausgestaltet werden. Geregelt werden dazu unter anderem eine stärkere Konzentration auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche, die Entfristung des „Sozialen Arbeitsmarktes“, eine Änderung der Fortschreibung der Regelbedarfe in ein künftig zweistufiges Verfahren mit schnellerer Berücksichtigung von zu erwartenden Preisentwicklungen, Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen oder erhöhte Freibeträge unter anderem für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und ehrenamtlich Tätige.
Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 14. November 2022 angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss in der Plenarsitzung des Bundesrates am selben Tage die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen verfehlt hatte.
In seiner Sitzung am 23. November 2022 hat sich der Vermittlungsausschuss auf Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt. Im Ergebnis sind nun insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit für die Übernahme der Kosten der Unterkunft in tatsächlicher und für die Heizkosten in angemessener Höhe, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der Vertrauenszeit beziehungsweise eine Anpassung bei den Sanktionsregelungen vorgesehen.
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundestag den Einigungsvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss noch annehmen und der Bundesrat muss im Anschluss dem geänderten Gesetz zustimmen. Beide Abstimmungen sollen am Freitag, dem 25. November 2022, stattfinden.
Für das Plenum angemeldete Reden:
Minister Prof. Dr. Hoff zu TOP 6 – Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Ministerin Karawanskij zu TOP 17 – Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz)
Minister Maier zu TOP 19 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
Tagesordnung und Abstimmungsverhalten des Freistaats Thüringen:
Die aktuelle Tagesordnung zur 1028. Sitzung des Bundesrates finden Sie unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1028/tagesordnung-1028.html?nn=4352766
Ab 09:30 Uhr wird die Plenarsitzung live auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates übertragen.
Das Abstimmungsverhalten Thüringens im Plenum wird zeitnah nach der Plenarsitzung unter https://www.landesregierung-thueringen.de/thueringen-in-berlin/bundesrat/ veröffentlicht.