Auf folgende Tagesordnungspunkte (TOP) der kommenden Sitzung möchten wir Sie besonders hinweisen:
TOP 3a Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung
TOP 3b Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849
Befassen wird sich der Bundesrat mit einem Paket von Verordnungsvorschlägen, die der Umsetzung des im Mai 2020 vorgelegten „Aktionsplans für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ dienen. Ziel ist unter anderem die Schaffung eines europaweit einheitlichen Rechtsrahmens für Anforderungen an die geldwäscherechtlich Verpflichteten sowie an die transparenzpflichtigen Unternehmen. Vorgesehen ist auch eine neue europaweite Bargeldobergrenze im Handel und bei Dienstleistungen von 10.000 Euro, um weitere Schlupflöcher zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schließen.
Weitere Bestandteile des Aktionsplans sind die unter TOP 4 vom Bundesrates zu beratende Einführung einer auf EU-Ebene angesiedelten Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - „AMLA“ sowie der unter TOP 5 angeführte Verordnungsvorschlag zu erweiterten Überwachung der Transfers bestimmter Krypto-Vermögenswerte.
Der Bundesrat wird zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Aus Sicht des Freistaats Thüringen wird unter anderem mit Sorge gesehen, dass die zentrale Meldestelle auch umfassende Informationen aus noch laufenden und möglicherweise noch verdeckt geführten Ermittlungen beiziehen könnte, ohne dass dem die Strafverfolgungsbehörden bei Gefahr für die eigenen Ermittlungen oder andere Gründen des Geheimschutzes wie beispielsweise zum Schutz eines Verdeckten Ermittlers entgegentreten können.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=21-1012-03a
TOP 11 Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Abstimmen wird der Bundesrat über eine Anhebung der Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz um 3,1 Prozent ab 1. Januar 2022, mit Rückwirkung bis zum 1. September 2021. Berechtigt sind Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, die einen Anspruch auf Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, in selbst- oder unselbständiger Erwerbstätigkeit und im beruflichen Fortkommen aus den Vertreibungsgebieten nach dem Bundesentschädigungsgesetz haben sowie Hinterbliebene der Opfer. Die Rentenanpassung folgt der Erhöhung der Grundgehaltssätze für Beamtinnen und Beamte um 1,2 Prozent zum 1. April 2021 und um weitere 1,8 Prozent zum 1. April 2022.
Der Freistaat Thüringen wird der Verordnung zustimmen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=21-1012-11
TOP 14 Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung - MWV)
In verkürzter Beratungsfrist befasst sich der Bundesrat mit der Mobilfunk-Warn-Verordnung. Als Lehre aus den verheerenden Hochwasserkatastrophen vom Sommer 2021 soll die Bevölkerung künftig besser und schneller erreicht und vor solchen Ereignissen gewarnt werden können. Dazu wird die für den Katastrophenschutz bestehende Warninfrastruktur um die reichweitenstarke Technologie des Cell Broadcast ergänzt. Bei Bedarf können dann Warnungen rasch über Mobilfunknetze verbreitet und so automatisch alle Mobilfunkteilnehmer, die mit ihrem Endgerät in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, erreicht werden. Zur Umsetzung und Regelung von technischen Anforderungen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung öffentlicher Warnungen in öffentlichen Mobilfunknetzen wird von der Verordnungsermächtigung im Telekommunikationsgesetz Gebrauch gemacht.
Mit der Ermöglichung von Cell-Broadcast in den Mobilfunknetzen in Deutschland wird auch eine Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 umgesetzt.
Der Freistaat Thüringen wird der Verordnung zustimmen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=21-1012-14
Für das Plenum angemeldete Reden:
Minister Georg Maier zum
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (TOP 3a) und Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (TOP 3b)
Tagesordnung und Abstimmungsverhalten des Freistaats Thüringen:
Die aktuelle Tagesordnung zur 1012. Sitzung des Bundesrates finden Sie unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1012/tagesordnung-1012.html?nn=4352766
Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung live auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates übertragen. Über den Sitzungsverlauf informiert auch der Twitter-Kanal des Bundesrates.
Das Abstimmungsverhalten Thüringens im Plenum wird zeitnah nach der Plenarsitzung unter https://www.landesregierung-thueringen.de/thueringen-in-berlin/bundesrat/ veröffentlicht.