Auf folgende Tagesordnungspunkte (TOP) der kommenden Sitzung möchten wir Sie besonders hinweisen:
TOP 7 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — ,,Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität - Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030
Im Dezember 2020 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf ein ambitionierteres Klimaziel: Im Europäischen Klimagesetz wurden mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 und eine Treibhausgasneutralität bis 2050 verankert.
lm Juli 2021 hat die Kommission hierzu das „Fit for 55“-Paket mit einer Vielzahl von detaillierten Vorschlägen präsentiert, mit denen das Klimaziel erreicht werden soll. In der vorliegenden Mitteilung werden der Hintergrund und die Notwendigkeit des vorgelegten Legislativpakets erläutert und ein Überblick zu den zentralen Änderungsvorhaben am bisherigen EU-Rechtsrahmen sowie zu den neuen Initiativen gegeben. Wesentliche Teile des Pakets sind dabei der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz (TOP 9), der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds (TOP 15) sowie die neue EU-Waldstrategie für 2030 (TOP 21).
Die Ausschüsse des Bundesrates haben aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven zu den einzelnen Teilen des Pakets umfangreiche Stellungnahmen vorgelegt. Darunter finden sich mehrere Anträge aus Thüringen bzw. mit Thüringer Beteiligung.
Bei seinem Stimmverhalten wird Thüringen seine ehrgeizigen Klimaschutzziele ebenso wie die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Land-, Forst- sowie der Wohnungswirtschaft berücksichtigen. Aus den Thüringer Anträgen werden insbesondere solche Ziffern unterstützt, die zur Stärkung der sozialen Komponente mit Blick unter anderem auf bezahlbare Energiepreise, bezahlbares Wohnen und den Ausbau des ÖPNV beitragen. Weiterhin werden Forderungen wie die Berücksichtigung des kulturhistorischen Erbes, der Waldstrategie, die besonderen Herausforderungen des ländlichen Raumes und nach einer frühzeitigen Beteiligung der Länder bei der Umsetzung der einzelnen Vorhaben sowie der Verteilung der Mittel aus dem Klimasozialfonds unterstützt.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=21-1014-07
TOP 24 Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Verordnung — GAPDZV)
Im Sommer 2021 haben der Bundestag und der Bundesrat Gesetze zur Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP), das GAP-Direktzahlungs-Gesetz und das GAP-Konditionalitäten-Gesetz, beschlossen. Die nun vorliegende GAP-Direktzahlungen-Verordnung enthält ebenso wie die unter TOP 25 zu behandelnde GAP-Konditionalitäten-Verordnung Vorgaben für die nationale Umsetzung, um mit verlässlichen Rahmenbedingungen mehr Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu erreichen.
Wesentliche Inhalte der GAP-Direktzahlungen-Verordnung sind dabei die Verpflichtungen und die Prämienhöhen für Öko-Regelungen, mit denen die Landwirte freiwillig zusätzliche Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz umsetzen können, sowie die Definition von wichtigen Begriffen wie landwirtschaftliche Tätigkeit, förderfähige Fläche oder aktiver Betriebsinhaber. Neu aufgenommen wurde die Regelung, dass Agroforstsysteme künftig bei den förderfähigen Flächen berücksichtigt werden können. Weiterhin sind Bestimmungen für die gekoppelten Zahlungen für Schafe, Ziegen und Mutterkühen enthalten, wobei dafür insbesondere die Möglichkeit zum Weidegang eine Voraussetzung ist.
Die beiden Verordnungen sind Teil des GAP-Strategieplans für Deutschland, der der Europäischen Kommission zum 1. Januar 2022 zur Genehmigung vorzulegen ist. Sie müssen insofern noch in diesem Jahr beschlossen werden. Aus diesem Grund hat sich der Bundesrat auf Wunsch der Bundesregierung bereiterklärt, die Vorlagen in verkürzter Beratungsfrist zu behandeln.
Der Freistaat Thüringen wird den Verordnungen zustimmen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=21-1014-24
TOP 28 Verordnung zur Regelung der technischen und organisatorischen Umsetzung der Mitwirkungspflichten nach § 2 Absatz 1a Satz 1 Nummer 4 des Artikel 10-Gesetzes (G 10-Mitwirkungsverordnung)
Die Verordnung soll die Einzelheiten der technischen und organisatorischen Umsetzung der Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsunternehmen bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung —TKÜ— bestimmen. Grundlage für diese Maßnahmen ist eine Ermächtigung in § 2 des Artikel 10-Gesetzes, das Voraussetzungen, Verfahren und Kontrolle von Eingriffen in die Grundrechte des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses regelt.
Zur Durchführung von entsprechenden Überwachungsmaßnahmen ist die vorherige Einbringung einer speziellen Software auf die Telekommunikationsendgeräte der zu überwachenden Person erforderlich. Da dies unbemerkt erfolgen soll, bedarf es der Mitwirkung der Unternehmen, über deren Telekommunikationsanlagen der maßgebliche Datenstrom transportiert wird.
Die noch durch die bisherige Bundesregierung eingebrachte Vorlage widerspricht allerdings den Festlegungen im aktuellen Koalitionsvertrag für 2021 — 2025. Diese sehen hohe Eingriffsschwellen für den Einsatz von Überwachungssoftware vor. So lange der Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt werden kann, muss auch der Einsatz von Quellen-TKÜ unterbleiben.
Der Freistaat Thüringen wird der Verordnung nicht zustimmen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=21-1014-28
TOP 42 Entschließung des Bundesrates zum Ausgleich der aktuellen Entwicklung der Energiepreise in Deutschland für einkommensarme Haushalte in der Stadt und im ländlichen Raum
Die Versorgung mit Energie, vor allem in Form von Elektrizität und Wärme, ist ein zentrales Element der Daseinsvorsorge und stellt eine Grundvoraussetzung für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dar. Einkommensarme Bürgerinnen und Bürger, darunter vor allem langzeitarbeitslose Menschen, Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld, Berechtigte für den Kinderzuschlag, aber auch Rentnerinnen und Rentner werden von hohen bzw. schnell steigenden Kosten für Strom- und Heizenergie überproportional hart getroffen.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf aktuelle Heizperiode schlägt Thüringen im Entschließungsantrag eine Soforthilfe des Bundes vor, zum Beispiel in Form eines Energiekostenaufschlags für Menschen im Wohngeldbezug oder eines Heizkostenzuschusses bzw. eines Energieschecks für Haushalte mit niedrigen Einkommen außerhalb des Sozialleistungsbezuges.
Daneben werden auch längerfristig umzusetzende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, der Nutzung von erneuerbaren Energien und zur Sicherung der Energieversorgung für einkommensarme Haushalte gefordert.
Für das Plenum angemeldete Reden:
Ministerin Anja Siegesmund zu TOP 7 — Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — ,,Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität — Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030
Ministerin Heike Werner zu TOP 15 — „Fit für 55": Errichtung eines KIima-Sozialfonds
Ministerin Heike Werner zu TOP 42 — Entschließung des Bundesrates zum Ausgleich der aktuellen Entwicklung der Energiepreise in Deutschland für einkommensarme Haushalte in der Stadt und im ländlichen Raum (Entschließungsantrag Thüringen)
Tagesordnung und Abstimmungsverhalten des Freistaats Thüringen:
Die aktuelle Tagesordnung zur 1014. Sitzung des Bundesrates finden Sie unter
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1014/tagesordnung-1014.html?nn=4352766
Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung live auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates übertragen. Über den Sitzungsverlauf informiert auch der Twitter-Kanal des Bundesrates.
Das Abstimmungsverhalten Thüringens im Plenum wird zeitnah nach der Plenarsitzung unter https://www.landesregierung-thueringen.de/thueringen-in-berlin/bundesrat/