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Europapolitische Schwerpunkte und Ziele der Landesregierung beschlossen

26/2023
Erstellt von Thüringer Staatskanzlei

Das Kabinett hat heute die neuen Europapolitischen Schwerpunkte und Ziele der Thüringer Landesregierung beschlossen und damit seine bisherige Europapolitische Strategie weiterentwickelt. Die Landesregierung kommt damit auch ihrer Berichtspflicht gegenüber dem Thüringer Landtag für die verbleibende Laufzeit der 7. Legislaturperiode nach und setzt klare europapolitische Prioritäten, die bis zum Ende dieser Legislaturperiode gültig sein werden.

Dazu erklärt der Staatssekretär für Medien und Europa Malte Krückels:
„In den letzten beiden Jahren hat uns die Konferenz zur Zukunft Europas aktuelle Herausforderungen und Chancen aufgezeigt, die wir aufgegriffen haben. Die Europapolitischen Schwerpunkte und Ziele der Thüringer Landesregierung sind eine schwerpunktorientierte und gleichzeitig verständliche Darstellung der Aktivitäten Thüringens in der Europapolitik. Wir wollen damit einerseits den Bediensteten der Landesregierung eine Orientierung und andererseits den Thüringerinnen und Thüringern eine niedrigschwellige Informationsquelle bereitstellen.“

„In diesem Zusammenhang freut es mich sehr, dass Thüringen im kommenden Jahr den Vorsitz der Konferenz der Europaministerinnen und Europaminister der Länder übernehmen wird. Wir werden weiterhin unsere europapolitischen Positionen in den Bundesrat einbringen und können für die Umsetzung unserer Europapolitischen Schwerpunkte auf die Unterstützung durch das Europäische Informationszentrum (EIZ) und die Landesvertretung des Freistaats bei der EU zählen. Mit den heute beschlossenen Eckpunkten behalten wir unser Europapolitisches Ziel fest im Blick – ein demokratisches, soziales, ökologisches, stabiles, solidarisches und vor allem friedliches Europa. Dafür tun wir auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene alles in unserer Macht stehende“, so Krückels weiter.

Nachfolgend, die von der Landesregierung in enger Ressortabstimmung ausgewählten Schwerpunkte:

Europäische Sozialpolitik

Die Thüringer Landesregierung will die strukturelle Benachteiligung sozialer gegenüber wirtschaftlichen Belangen auf europäischer Ebene beenden, den sozialen Grundrechten juristisch und faktisch denselben Stellenwert verschaffen wie den wirtschaftlichen Grundfreiheiten und damit den Weg zu einer Sozialunion beschreiten.

Lebenslanges Lernen

Der „Europäische Sozialfonds 2021 bis 2027" (ESF Plus) ist Europas wichtigstes Förderinstrument für Beschäftigung und soziale Integration. In der Förderperiode 2021 bis 2027 stellt die EU dem Freistaat Thüringen 466 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Einsatz des ESF Plus in Thüringen wird sich in den kommenden Jahren unter anderem auf die Förderung des lebenslangen Lernens, die bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts und die Erleichterung beruflicher Übergänge sowie die Förderung der beruflichen Mobilität konzentrieren.

Mit dem europäischen Bildungsprogramm „Erasmus+“ soll durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in Europa und darüber hinaus unterstützt werden.

Demografie-Politik

Die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge in sämtlichen Landesteilen sind Anspruch und Ziel gleichermaßen. Ein Bevölkerungsrückgang darf nicht zu einem Rückzug der Daseinsvorsorge aus der Fläche führen. Infrastrukturen der Daseinsvorsorge räumlich zu bündeln und zu konzentrieren, erhöht ihre Nutzungsfrequenz und stärkt Siedlungsstrukturen nachhaltig.

Neues Europäisches Bauhaus

Die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus" (NEB) wurde 2020 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Es geht darum, mit innovativen Ansätzen die Klimaneutralität Europas bis zum Jahr 2050 zu erreichen und ein Umschalten auf Nachhaltigkeit im Immobiliensektor einzuleiten.

Vor diesem Hintergrund werden u.a. fünf Leuchtturmprojekte als sog. „Gründungsbauhäuser“ von der EU gefördert. Im vergangenen Jahr reichte die Bauhaus Universität Weimar einen Antrag unter dem Titel „Bauhaus Commons: Towards a Social Sustainable Transformation" mit dem Ziel ein, eines dieser Projekte zu werden. Kernbestandteil des Antrags war vor allem die Bildung eines Netzwerks Thüringer Akteure zur Förderung des interdisziplinären Austauschs und kollaborativer Prozesse. Diese Vernetzung sollte u.a. mit den folgenden Projekten in die Praxis überführt werden: Dem klimaneutralen und inklusiven Universitätscampus Weimar, einem nachhaltigen Textilzentrum Apolda sowie der Zukunftswerkstatt Schwarzatal.

Auch wenn die Bewerbung der Bauhaus-Universität Weimar nicht erfolgreich war, werden die Universität und die Landesregierung weiterhin die durch das NEB angestoßenen Projekte verfolgen. Insbesondere aufgrund des interdisziplinären, institutionenübergreifenden Charakters des NEB eignet sich die Bauhaus-Universität Weimar ganz besonders, ein entsprechendes Netzwerk aufzubauen, um innovative Einzelprojekte voranzutreiben. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wird diese künftigen Projekte im Rahmen seiner Zuständigkeit und Möglichkeiten begleiten.

Insgesamt ist es notwendig, wesentliche Ziele und Inhalte des NEB klarer zu definieren. Zudem bedarf es einer eigenen Förderlinie, da das NEB bisher ein Konglomerat verschiedenster Teilbudgets ist, die in bestehenden EU-Förderprogrammen für NEB-Projekte reserviert wurden. Dafür tritt die Landesregierung ein, um die wegweisende Initiative NEB mit Leben zu füllen.

Stärkung des ländlichen Raums

Die Landesregierung wird sich nicht nur für die Stärkung der ländlichen Gemeinschaften, die Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen, die Verbesserung von erschwinglichen Mobilitätslösungen und -verbindungen sowie die Förderung sozialer Innovation und der Gesundheitsversorgung, sondern auch für einen grundsätzlichen Ausbau der finanziellen Unterstützung des ländlichen Raums einsetzen.

Europäische Klimapolitik

Thüringen unterstützt grundsätzlich die von der Europäischen Kommission formulierten Ziele des Green Deal und des Europäischen Klimagesetzes. Entscheidend für die Akzeptanz der Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten in den Verhandlungen sowie seitens der Bürgerinnen und Bürgern ist deren sozialverträgliche Ausgestaltung. Deshalb misst Thüringen dem von der Kommission vorgeschlagenen Klima-Sozialfonds eine hohe Bedeutung bei.

Technologischer Wandel

Digitalisierung, Dekarbonisierung und Fachkräftegewinnung sind drei zentrale Aspekte des technologischen Wandels.

Ziel der Landesregierung ist es, den Digitalisierungsschub durch die Pandemie zu nutzen, um den Umstieg auf digitale Technologien in den Unternehmen, Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen sowie Regionen, und damit den Aufbau zukunftsfähiger Strukturen, zu unterstützen.

Mit Blick auf die Dekarbonisierung kann eine Investitionsoffensive zu einer Modernisierung des Freistaats, insbesondere in den Bereichen wirtschaftsnahe Infrastruktur, Bildung und Forschung, Ausbau der erneuerbaren Energien, Erhöhung der Energieeffizienz, Ausbau der Stromnetze, Ladeinfrastruktur und Speicher führen. Dazu stehen Investitionsmittel über EU- und Bundesprogramme zur Verfügung.

Die Anwerbung von Fachkräften und Auszubildenden aus Drittstaaten stellt eine adäquate Möglichkeit dar, um den dadurch zusätzlich entstehenden Fachkräftebedarf zu decken.

Europäische Partnerschaften und Netzwerke

Die europäische Vernetzung zu verstärken und gezielt in den Bereichen auszubauen, die für die Entwicklung Thüringens wichtig sind, ist– neben der Vertiefung der bereits institutionalisierten Regionalpartnerschaften mit Małopolska und Hauts-de-France – ein wesentliches Anliegen der Landesregierung.

Das vom Kabinett beschlossene Papier geht in seinem Umfang über diese Zusammenstellung hinaus und wird nun dem Landtag gemäß der Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union übersandt und dann in Gänze auf der Website der Thüringer Staatskanzlei als elektronische Broschüre veröffentlicht.

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