Fast 50 Tagesordnungspunkte wird der Bundesrat in seiner ersten Märzsitzung beraten.
Den zahlenmäßig größten Anteil an den zu behandelnden Vorlagen bilden Landesinitiativen, unter anderem zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Finanzämtern und Börsen, zu einer Untersagung des Rauchens in geschlossenen Fahrzeugen bei Anwesenheit von Kindern und Schwangeren, zu erleichterten Recherchemöglichkeiten für Erben im Hinblick auf Konten oder Depots von Verstorbenen, zu einem dauerhaften Verbleib von Eintragungen zu Sexualstraftaten im erweiterten Führungszeugnis, zu einem bestmöglichen Schutz des Kindeswohls in familiengerichtlichen Verfahren, zum besseren Kinderschutz durch höhere Strafen bei Verstoß gegen Weisungen in der Führungsaufsicht, zu einer Erhöhung der Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung und einer verbesserten die Aufklärung solcher Straftaten, zur Stärkung Deutschlands als Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten, zum wirksameren Schutz von Computern und IT-Systemen vor Hackerangriffen und unbefugter Benutzung, zu einer Erweiterung beim strafrechtlichen Schutz von Kindern und zur Einrichtung eines klimaschutzorientierten Wohnheimprogramm für Studierende. Zudem liegt ein Entschließungsantrag aus dem Länderkreis vor, der sich mit den EU-Plänen zur Medienregulierung befasst.
Zur Beratung steht weiterhin eine Reihe von EU-Vorlagen an, herauszuheben ist vor allem der Vorschlag zu EU-Plänen für Finanzhilfen an die Ukraine.
Weiterhin wird der Bundesrat zu einigen wenigen Gesetzen bzw. Verordnungen der Bundesregierung abschließend beraten, darunter die Verlängerung von Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022, der Wirtschaftsplan zum Sondervermögen des European Recovery Program ERP 2022 sowie die Verlängerung von Corona-Sonderregeln für den Pflegebereich.
Auch die 1017. Sitzung des Bundesrates wird unter Beachtung und Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Regelungen stattfinden.
Stimmführer für den Freistaat Thüringen ist Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten.
Auf folgende Tagesordnungspunkte (TOP) der kommenden Sitzung möchten wir Sie besonders hinweisen:
TOP 2 Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
Abschließend wird sich der Bundesrat mit der Verlängerung Corona-bedingter Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld befassen. Das entsprechende Gesetz hatte der Bundestag am 18. Februar 2022 beschlossen. Zentrale Regelungsinhalte sind die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bislang 24 auf nun 28 Monate sowie die Fortgeltung des vereinfachten Zugangs zur Kurzarbeit, höhere Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit für Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wird, bis zum 30. Juni 2022.
Im Ergebnis der Beratungen in den Bundesratsausschüssen liegt eine Entschließung vor, die auch auf einen Antrag aus Thüringen zurückgeht. Die das Gesetz ergänzenden Forderungen sehen eine möglichst 100-prozentige und nicht an Qualifizierungsmaßnahmen gebundene Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, einen Ausgleich der Mehrausgaben weiterhin durch Bundeszuschuss sowie die Fortführung der Regelungen auch für die Leiharbeit vor.
Thüringen wird sowohl dem Gesetz zustimmen als auch die Entschließung unterstützen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=22-1017-02
TOP 23 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
Ziel des Vorschlags der EU-Kommission ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Rechte von Personen, die über digitale Plattformen arbeiten. Hierzu dient die Errichtung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Plattformarbeit, um einheitliche Wettbewerbs- und verbesserte Arbeitsbedingungen im Binnenmarkt zu erreichen und zu sichern. Im Vordergrund stehen dabei besonders die Erleichterung der Statusfeststellung bei Plattformtätigen bei Vorliegen bestimmter Kriterien, so dass Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte Zugang zu den anwendbaren Arbeits- und Sozialschutzrechten erhalten, die Schaffung von zusätzlichen Rechten für Plattformtätige wie Unterrichtungs- und Anhörungsrechte gegenüber den Vertretern der Plattform sowie verbesserte bzw. umfassendere Transparenz- und Informationspflichten der Plattformen gegenüber den zuständigen nationalen Behörden und den Plattformarbeitenden.
Im Ergebnis der Befassung in den Fachausschüssen des Bundesrates liegt eine umfangreiche Stellungnahme vor, die auch wesentlich auf Anträge aus Thüringen zurückgeht.
In der Abstimmung im Plenum wird Thüringen insbesondere die Ziffern der Stellungnahme unterstützen, die geeignet sind, faire Bedingungen und mehr sozialen Schutz sowie eine Stärkung der Rechte der Personen, die Plattformarbeit leisten, gegenüber digitalen Arbeitsplattformen zu erreichen.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0846-21
TOP 32 Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine
Die EU plante schon vor dem russischen Angriff, der Ukraine eine weitere Makrofinanzhilfe (MFH) in Höhe von maximal 1,2 Mrd. EUR zur Unterstützung der wirtschaftlichen Stabilisierung des Landes und der Reformagenda zur Verfügung zu stellen. Das Europäische Parlament hat die Makrofinanzhilfe bereits bewilligt.
Der EU-Ausschuss hat die vorliegende Drucksache zum Anlass genommen, um eine Positionierung des Bundesrates zum russischen Angriff auf die Ukraine zu ermöglichen. In der im EU-Ausschusses von allen Ländern unterstützten Stellungnahme werden der russische Angriff verurteilt, Russland zum sofortigen Rückzug aufgefordert, die Solidarität mit der Ukraine bekundet und die Finanzhilfen der EU begrüßt.
Zudem ist eine Einladung des Präsidenten des Bundesrates an den Botschafter der Ukraine zu einer Teilnahme an der 1017. Sitzung des Bundesrates ergangen.
Angesichts der sehr dynamischen Situation in der Ukraine liegt zwischenzeitlich ein Plenarantrag vor, der die Stellungnahme des EU-Ausschusses aktualisiert beziehungsweise auch weitere Aspekte wie den Schutz der Zivilbevölkerung und die Aufnahme von Geflüchteten in den Staaten der EU berücksichtigt.
Thüringen unterstützt die Stellungnahme aus dem Ausschussverfahren beziehungsweise den daraus entwickelten und auf die aktuelle Situation angepassten Plenarantrag.
Den vollständigen Beratungsvorgang finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=22-1017-32
Tagesordnung und Abstimmungsverhalten des Freistaats Thüringen:
Die aktuelle Tagesordnung zur 1017. Sitzung des Bundesrates finden Sie unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1017/tagesordnung-1017.html.
Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung live auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates übertragen. Über den Sitzungsverlauf informiert auch der Twitter-Kanal des Bundesrates.
Das Abstimmungsverhalten Thüringens im Plenum wird zeitnah nach der Plenarsitzung unter https://www.landesregierung-thueringen.de/thueringen-in-berlin/bundesrat/ veröffentlicht.