Auf der gestrigen Konferenz der Kulturminister:innen der Länder wurde der Weg für den Kulturfonds Energie des Bundes freigemacht. Hierzu erklärt Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff:
„Der Weg für die Unterstützung der Thüringer Kultureinrichtungen aus Mitteln des Bundes ist nunmehr frei. Damit wird den Einrichtungen in Zeiten steigender Energiekosten Sicherheit über die vom Thüringer Landtag im Rahmen des Sondervermögens ‚Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds‘ gegeben und es werden Existenzgefährdungen vermieden.“
Eine Förderung kann rückwirkend für Veranstaltungen für den Zeitraum ab Januar 2023 beantragt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch wie auch per E-Mail-Beratung erhalten können.
Die kostenfreie Service-Hotline ist unter 0800 6645685 (montags - freitags von 9:00 - 17:30 Uhr) oder service@kulturfonds-energie.de erreichbar.
Für die technische Abwicklung stellt das Land Hamburg eine webbasierte IT-Plattform (www.kulturfonds-energie.de) bereit.
Gefördert werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme).
Anträge können öffentliche und private Kultureinrichtungen stellen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind.
Öffentliche Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung können bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe beantragen, privatwirtschaftliche bis zu 80 Prozent. Dabei wird davon ausgegangen, dass 20 Prozent Einsparung erfolgt.