„Erlesene Bibliothek“ dürfen sich Einrichtungen nennen, die verbindliche Qualitätsstandards erfüllen. Dazu zählen beispielsweise das Angebot an analogen und digitalen Medien, eine nutzerfreundliche Präsentation, die Öffentlichkeits- und Veranstaltungsarbeit sowie die Kooperation mit Kindergärten und Schulen. Die Standards wurden auf der Grundlage des „Bibliothekentwicklungsplans für Öffentliche Bibliotheken im Freistaat Thüringen“ von einem Fachbeirat definiert.
Ob die Qualitätsstandards von den Bibliotheken erfüllt werden, wird in einem Zertifizierungsverfahren festgestellt. Das Kernelement zur Erlangung des Siegels ist ein Audit, bei dem ein externer Gutachter prüft, ob die Bibliothek die festgelegten Qualitätskriterien erreicht.
Mit dem Programm stärken die Bibliotheken ihre Nutzerorientierung und ihr Dienstleistungsangebot. Ziel ist es eine höhere Kundenzufriedenheit und eine Verbesserung des Images der Bibliotheken zu erreichen.
Bisher zertifiziert sind: Stadtbibliothek Eisenach, Stadtbibliothek Schleiz, Stadtbibliothek Nordhausen, Stadtbibliothek Rudolstadt und die Stadt- und Kreisbibliothek Sömmerda.