Das Gesetz sollte darauf abzielen, das vorgesehene Schutzsystem für die Meldung und Offenlegung von Verstößen in unterschiedlichen Rechtsbereichen zu implementieren. Zentraler Bestandteil des Gesetzes sollte ein neues Stammgesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sein, das von notwendigen Anpassungen bestehender gesetzlicher Regelungen insbesondere auch im Bereich des Dienstrechts begleitet werden sollte. Für die Meldung von Verstößen wie Betrügereien, Korruption und andere Missständen in Behörden und Unternehmen sollten interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollten Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber keine beruflichen Repressalien erleiden.
Schutz für Whistleblower - Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff sprach im Bundesrat
Die erste Sitzung des Bundesrates im Jahr 2023 befasste sich vor allem mit Initiativen aus den Ländern und mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff sprach im Plenum zum Gesetz zum besseren Schutz für hinweisgebende Personen, die so genannten Whistleblower. Thüringen stimmte dem Gesetz zu. Der Deutsche Bundestag hatte im Dezember das Gesetz verabschiedet. Es bedurfte heute der Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft treten zu können. Die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen kam nicht zustande.
