Das Verfahren zur Besetzung des Präsidiums des Bundesrates geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten aus dem Jahr 1950 zurück. Danach übernimmt jedes Land jeweils für ein Jahr im Rahmen eines Rotationsverfahrens und unabhängig von seiner Größe, wechselnden Mehrheitsverhältnissen oder parteipolitischen Erwägungen, den Vorsitz im Bundesrat. Die Reihenfolge der Besetzung des Amtes wird dabei durch die Einwohnerzahl der Länder in absteigender Reihung bestimmt.
Mit der Staffelstabübergabe wurde eine langjährige Tradition fortgeführt. Corona-bedingt erfolgt die symbolische Amtsübergabe nicht im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit, sondern im Halbrund des Plenarsaals – direkt nach dem Wahlakt.